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Arbeitspflicht für Asylbewerber: Fortschritte und Herausforderungen in Traunstein

Im Landkreis Traunstein sollen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden – doch trotz Ansagen und ersten Erfolgen bleibt die Frage: Wie weit ist die Umsetzung der Arbeitspflicht wirklich gekommen und was passiert mit den Arbeitsverweigerern?

Im Landkreis Traunstein steht die Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber im Fokus. Ziel der Initiative ist es, dass jeder arbeitsfähige Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft, wie etwa in der Seuffertstraße, sich mindestens zu einem Teilzeitjob in der Gemeinschaft verpflichtet. Nun stellt sich die Frage, wie weit die Umsetzung der ehrgeizigen Pläne vorangeschritten ist und welche Konsequenzen Arbeitsverweigerer erwarten müssen.

Die rechtliche Grundlage für diese Arbeitspflicht findet sich im Asylbewerberleistungsgesetz. Laut diesem Gesetz sind Asylbewerber verpflichtet, gemeinnützige Tätigkeiten zu übernehmen, es sei denn, sie sind weiterhin schulpflichtig oder haben bereits eine andere Beschäftigung. Landrat Siegfried Walch (CSU) hatte im Februar angekündigt, dass die Verantwortlichen im Landkreis Traunstein dieses System flächendeckend implementieren wollen.

Aktueller Status der Initiative

Die Frage, ob man dem gesetzten Ziel nähergekommen ist, lässt sich gleich zu Beginn beantworten. Vor etwa sechs Monaten engagierten sich 84 Asylbewerber im Landkreis Traunstein in gemeinnützigen Projekten; mittlerweile sind es 104. Der Anstieg lässt jedoch hinterfragen, wie erfolgreich die Initiative tatsächlich ist, denn gleichzeitig war ein Anstieg der Gesamtzahl der Asylbewerber im Landkreis von 526 auf 656 zu verzeichnen. Dies bedeutet, dass sich der Anteil derjenigen, die aktiv sind, letztlich bei etwa 16 Prozent stabilisiert hat.

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Fast zwei Drittel der Asylbewerber gelten als arbeitsfähig, so die Darstellung des Landratsamtes. Hierbei werden Kriterien wie das Alter, gesundheitliche Einschränkungen und die aktuelle Beschäftigungssituation berücksichtigt. Um die Zielgruppe zu erreichen, evaluiert das Landratsamt den Bedarf an Arbeitskräften in Kommunen, Jobcentern und bei verschiedenen Hilfsorganisationen. Basierend darauf werden geeignete Asylbewerber für verfügbare Stellen vorgeschlagen.

Sanktionen für Arbeitsverweigerer

Obwohl die Mehrheit der Asylbewerber sich aktiv in die Arbeiten einbringt, hat das Landratsamt bereits vier Fälle von sogenannten „Arbeitsverweigerern“ verzeichnet, die sich der gemeinnützigen Arbeit entzogen haben. Für diese Personen wurden die finanziellen Leistungen gekürzt. Wie das Landratsamt mitteilte, wird die Erhöhung der Zahl der engagierten Asylbewerber auf eine massive Ausweitung der angebotenen gemeinnützigen Tätigkeiten zurückgeführt, die organisch gewachsen ist.

Die Tätigkeiten, die diese Personen übernehmen, sind vielfältig: Dazu zählen das Putzen von Gemeinschaftsräumen, Pflege von Grünanlagen, Unterstützung bei Schulpausenverkäufen, Friedhofspflege in der Gemeinde sowie das Müllmanagement. Landrat Walch betont, dass die Zuwanderer auch etwas zurückgeben sollten, während sie hier leben und versorgt werden. Die Arbeiten sind nicht nur wichtig für die Gesellschaft, sondern bieten den Asylbewerbern auch eine Möglichkeit zur schnelleren Integration und schaffen eine strukturierte Tagesgestaltung.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, ob die Initiative dauerhaft Früchte trägt. Der Landkreis ist gefordert, die Balance zwischen Integrationsbemühungen und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu finden. Diese Entwicklungen und mehr können im Detail in einem aktuellen Bericht auf www.merkur.de nachgelesen werden.

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