Der Streit um die Masernimpfpflicht in Bayern spitzt sich zu: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage von Eltern eines Schulkinds abgewiesen, die sich geweigert hatten, einen Nachweis über den Masernimpfschutz ihres Kindes vorzubringen. Diese Entscheidung folgt der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth und lässt die Eltern ohne rechtliche Grundlage dastehen, wie ein Sprecher des Gerichtshofes erklärte. Die richterliche Begründung steht noch aus, wird jedoch in den kommenden Wochen erwartet, da die grundsätzliche Bedeutung des Falls eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ermöglicht. Dies berichtete die Merkur.
Die Eltern hatten zwei Atteste von Ärzten eingereicht, die bescheinigen sollten, dass ihr Kind nicht geimpft werden könne, angeblich aufgrund medizinischer Indikationen. Diese Unterlagen, die eine sogenannte Impfunfähigkeitsbescheinigung darstellen sollten, wurden jedoch vom zuständigen Gesundheitsamt nicht anerkannt. Stattdessen wurden die Eltern aufgefordert, den notwendigen Impfstatus nachzuweisen. Die Praxis hinsichtlich der Masernimpfung ist in Bayern klar geregelt: Seit 2020 ist es Pflicht, dass Kinder ab einem Jahr bei der Aufnahme in Kitas und Schulen einen solchen Nachweis erbringen. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) liegen die Impfquoten jedoch hinter den Erwartungen zurück, da nur etwa 81 Prozent der im Jahr 2019 geborenen Kinder alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dies stellte die Abendzeitung fest.
Die Masern gelten als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten und können in schweren Fällen lebensbedrohlich sein. Übertragungen erfolgen durch Tröpfchen und Aerosole, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden, was die Bedeutung der Impfpflicht unterstreicht. Die jüngsten rechtlichen Auseinandersetzungen könnten weitreichende Implikationen für die Einhaltung der Impfpflicht in Bayern haben.
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