Im Ebersberger Amtsgericht kam es zu einem skurrilen Verfahren, das die Anwesenden fesselte. Ein 49-jähriger Mann und seine 87-jährige Begleiterin sahen sich wegen Nötigung und tätlichem Angriff konfrontiert. Der Vorfall ereignete sich, als das Duo auf eine Straßensperre stieß, die von einem Mitglied des Technischen Hilfswerks (THW) eingerichtet worden war. Um dringend zur Toilette zu gelangen, versuchten die beiden, den THW-Einsatzkraft von der Straße zu drängen. Wie Merkur berichtete, führte die für sie unerwartete Situation zu einem dramatischen Vorstoß: Der Mann stieg aus dem Auto, näherte sich dem THW-Angehörigen und versuchte, ihn umzudrehen. Nach einer zurückgewiesenen Anfrage und einem gescheiterten zweiten Versuch, drängte die ältere Dame den THW-Mitarbeiter beiseite.
Rechtliche Konsequenzen und Verteidigung
Vor Gericht räumten die Angeklagten ihr Fehlverhalten ein, allerdings mit einem ungewöhnlichen Argument: Die 87-Jährige gab an, aufgrund von Medikamenten häufig auf die Toilette zu müssen. Ihr Anwalt versuchte, mit dieser Erklärung die Richter zu bewegen, die Strafe milder zu gestalten. Beide Angeklagten wurden zu 120 Tagessätzen verurteilt, und die 87-Jährige musste sich einer weiteren Klage wegen Angriffs stellen. Während der Verhandlung kam es zu lebhaften Diskussionen über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Strafverfahrens und die Rechte der Angeklagten, die in solchen Fällen beachtet werden müssen, wie in einem Artikel von Dost Rechtsanwalt erläutert.
Richter Frank Gellhaus stellte klar, dass es für die Angeklagten viele Möglichkeiten gibt, sich im Rechtsstaat zu verteidigen. Die Diskussionen um die Tatumstände und die individuellen Umstände der Angeklagten wurden durch ein Video, das den Vorfall dokumentierte, weiter angestoßen. Letztlich zogen beide Angeklagten ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, was den weiteren Verfahrensgang erheblich vereinfachte. Es bleibt die Frage, ob ein einfaches Umkehren des Fahrzeugs nicht der naheliegendere Weg gewesen wäre, um der Toilette näherzukommen.
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