Im Amtsgericht Ebersberg sorgte eine 19-Jährige aus Glonn für Aufsehen, als sie sich wegen mehrfacher Schwarzfahrten verantworten musste. Doch zum ersten Gerichtstermin erschien die junge Frau nicht, was dazu führte, dass Richter Dieter Kaltbeitzer einen Haftbefehl gegen sie erließ. Kurze Zeit später wurde sie von der Polizei in den Sitzungssaal gebracht, erkennbar von ihrer Zeit in der Justizvollzugsanstalt München gezeichnet.
Als die Protokollführerin die Fensterfront sicherte, trat die Angeklagte mit gesenktem Kopf auf die neongrün gepolsterte Anklagebank. Ihr Erscheinungsbild spiegelte die erschöpfende Realität wider, in der sie sich befand: ein übergroßes schwarzes Fußballtrikot und zerzauste lockige Haare. Wie die Anklage berichtete, soll die Küchenhilfe in mehreren Fällen ohne gültiges Ticket im öffentlichen Nahverkehr unterwegs gewesen sein.
Häufige Fahrten ohne Ticket
Insgesamt wurde sie im Laufe mehrerer Monate dreizehn Mal von Kontrolleuren der Deutschen Bahn (DB) ertappt. Der Staatsanwalt benötigte nicht einmal zehn Minuten, um die Vielzahl der Vorfälle darzustellen, deren Preisrahmen von knapp drei bis zu 36 Euro reichte. Von S-Bahnen bis zu Hochgeschwindigkeitszügen wie dem ICE erstreckten sich ihre Fahrten ohne Fahrkarte. Bei der Darstellung ihrer Taten schien die Schwere der Situation auf die junge Frau herab zu drücken. Vor Gericht gab sie schließlich zu, ihren Fehler erkannt zu haben.
„Das wird nicht wieder vorkommen“, versprach ihr Pflichtverteidiger, während die Angeklagte kleinlaut äußerte, dass sie nicht mehr wisse, warum sie damals keine Tickets gelöst hatte. Laut ihrer eigenen Aussage fehlte es ihr einfach an Geld. „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt“, fügte sie hinzu und berichtete von ihrem neuen Job, der es ihr nun ermöglichen würde, die Fahrkarten zu bezahlen.
Haftbefehl und Ungewissheit
Eine auffällige Wendung nahm das Verfahren durch ihr Fehlen zum angesetzten Gerichtstermin im Frühjahr, was letztlich zur Verhängung eines Haftbefehls führte. Nur kurz nach diesem Vorfall saß die 19-Jährige bereits in Untersuchungshaft. „Das war völlig unnötig und komplett selbstverschuldet“, stellte der Staatsanwalt in seiner Ansprache fest. Er bemerkte, dass aufgrund der Art der Delikte normalerweise keine Gefängnisstrafe für eine Person mit ihrem Profil ausgesprochen wird.
Der Pflichtverteidiger schloss sich dieser Auffassung an, ebenso die Jugendgerichtshilfe. Die Strafe sollte durch die bereits verbüßte Zeit in Haft als ausreichend angesehen werden. Richter Dieter Kaltbeitzer machte daraufhin deutlich, dass er die Angeklagte nicht wieder vor Gericht sehen möchte. Diese Worte klangen wie eine letzte Chance, sich von einem eingeschlagenen, problematischen Lebensweg abzuwenden und stattdessen einen neuen, konstruktiven Kurs zu finden.
– NAG