Ein 33-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg wurde vor dem Amtsgericht Ebersberg zu sieben Monaten Haft verurteilt, nachdem er seine Lebensgefährtin geschlagen hatte. Dies geschah nicht zum ersten Mal; der Vorfall, für den er jetzt verurteilt wurde, ereignete sich im März dieses Jahres. Die Tat war von Alkoholmissbrauch begleitet, was sich als ein wiederkehrendes Muster in seinem Leben herausstellt. Der Angeklagte, der bereits wegen eines anderen Vergehens in einer Justizvollzugsanstalt sitzt, wurde in Fußfesseln vor Gericht geführt.
Die Verhandlung offenbarte nicht nur die brutalen Übergriffe des Mannes, sondern auch die emotionalen Schwierigkeiten, mit denen das Opfer zu kämpfen hatte. Die 52-jährige Frau, die als Zeugin auftrat, erlebte während der Anhörung einen emotionalen Zusammenbruch und wurde von ihrem Sohn getröstet. Sie berichtete, dass die Gewalt in ihrer Beziehung oft durch scheinbar kleine Anlässe ausgelöst wurde, was das Ausmaß des psychologischen Drucks verdeutlichte, dem sie ausgesetzt war.
Emotionale Belastungen für das Opfer
Schockierende Details kamen ans Licht, als die Frau vor Gericht sprach. Sie teilte mit, dass ihr Lebensgefährte sie beleidigt, geschlagen und sogar ins Gesicht gespuckt habe. Trotz dieser Misshandlungen habe sie versucht, die Beziehung aufrechtzuerhalten und hatte die ein oder andere Anzeige gegen ihn zurückgezogen, weil sie doch wieder zusammenkamen. Diese wiederkehrenden Anzeichen von Gewalt und das Gefühl, an die Beziehung gebunden zu sein, sind Problematiken, die viele Frauen in ähnlichen Situationen durchleben. Besonders verstörend waren die Berichte darüber, wie der Mann versucht hatte, die Tür aufzubrechen, während die Frau verzweifelt versuchte, sich zu schützen.
Das Gericht war sichtlich betroffen von der Erzählung der Zeugin. Richter Benjamin Lenhart bot ihr während der Verhandlung beruhigende Worte an und ermutigte sie, sich die Zeit zu nehmen, die sie benötigte, um sich zu äußern. Ihr Tränenausbruch während einer Verhandlungsunterbrechung unterstrich nur das Ausmaß des emotionalen Schmerzes, den sie durchlitten hatte, und stellte die Auswirkungen von Missbrauch auf das Opfer klar dar.
Alkoholmissbrauch als wiederkehrendes Problem
Der Angeklagte, der ebenfalls fünf Kinder hat, räumte die Tat ein und äußerte seine Reue. Er erklärte: „Mir tut es wirklich leid“, wollte jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werden und sah dabei nicht einmal seine Ex-Partnerin an. Vor Gericht wurde von seiner langen Liste an Vorstrafen berichtet, die Körperverletzung, Diebstahl und Trunkenheit im Verkehr umfassen. Der Richter stellte in Frage, ob der Angeklagte wirklich die Kontrolle über sein Leben hatte oder ob der Alkohol eine entscheidende Rolle bei seinen Gewalttaten spielte. Trotz seiner Behauptung, kein Alkoholiker zu sein, hatte das Gericht den Eindruck, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen seinem Alkoholkonsum und der Gewaltbereitschaft gab. „Ich bin kein Arzt. Aber Sie haben ein Problem“, sagte Richter Lenhart und wies darauf hin, dass nüchtern eine andere Persönlichkeit zum Vorschein kommen könnte.
Zu den Vergehen, wegen derer der Mann verurteilt wurde, zählen sowohl Körperverletzung als auch Sachbeschädigung. Der Richter äußerte zudem sein Erstaunen darüber, dass andere Übergriffe, die der Angeklagte auf seine Lebensgefährtin begangen hatte, nicht zur Anklage gebracht worden waren. Dieser Fall steht nicht nur für das individuelle Leid des Opfers, sondern spiegelt auch größere gesellschaftliche Probleme wider, wie den oft schleichenden Ablauf häuslicher Gewalt und die Schwierigkeiten, aus solchen toxischen Beziehungen auszubrechen.
Die endgültige Verurteilung stellt einen weiteren Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt dar, allerdings bleibt die Frage im Raum, wie viele Frauen wie das Opfer in Ebersberg noch immer unter ähnlichen Bedingungen leiden und wie viel Unterstützung Betroffene tatsächlich erhalten.
– NAG