Ein dramatisches Kapitel im Kampf gegen den Klimawandel: Drei junge Klimaaktivisten, die sich im September 2021 während der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) von einer Brücke über die Autobahn A 94 abseilten, haben ihre Berufung vor dem Landgericht München II verloren. Die Richter wiesen die Berufungen der 19, 20 und 21 Jahre alten Angeklagten zurück und bestätigten das Urteil des Amtsgerichts Ebersberg, das die Aktivisten wegen Nötigung zu Geldstrafen von jeweils 657 Euro verurteilt hatte.
Die Aktivisten hatten mit ihrem spektakulären Protest gegen den Autoverkehr auf sich aufmerksam gemacht. Doch der Prozess nahm eine überraschende Wendung: Am vorletzten Verhandlungstag verzichteten die jungen Leute auf ein Plädoyer und ihre selbsternannten Rechtsbeistände traten nicht mehr an. Es wird spekuliert, dass sie eine neue Strategie entwickeln, um möglicherweise das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz anzurufen, nachdem sie bereits Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt haben.
Stau und Empörung: Die Folgen des Protests
Der Protest der Aktivisten führte zu einem kilometerlangen Stau auf der A 94, was die Autofahrer in Rage versetzte. Die Polizei musste die Autobahn sperren, um die Aktivisten zu sichern, und es dauerte anderthalb Stunden, bis die Alpine Bergrettung die jungen Leute von der Brücke holte. Hunderte von Autofahrern zeigten sich empört und reichten Anzeigen gegen die Aktivisten ein. Zwei Jahre später standen sie vor dem Amtsgericht Ebersberg, wo sie sich leidenschaftlich für ihre Sache einsetzten.
Die Geschichte der Klimaaktivisten ist noch nicht zu Ende. Mit dem schriftlichen Urteil des Landgerichts in der Pipeline könnte es bald zu weiteren rechtlichen Scharmützeln kommen, während die Gruppe auf eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hofft. Die öffentliche Aufmerksamkeit bleibt hoch, und die Debatte über das Recht auf Protest und die Grenzen der Aktivismus-Methoden geht weiter.