Am Samstagabend brach ein Skandal in der Dachauer Altstadt aus, als ein 38-jähriger Obdachloser in einer Bar randalierte und sich bedrohlich verhielt. Gegen 22:40 Uhr drohte er ohne Vorwarnung einer Angestellten und ließ sich durch nichts aufhalten. Der Zustand des Mannes, stark alkoholisiert mit über zwei Promille im Blut, war alarmierend – ein klarer Verstoß gegen ein bereits gerichtlich angeordnetes Alkoholkonsumverbot, das er ignorierte.
Die Lage eskalierte, als die Polizei verständigt wurde. Bevor die Beamten eintrafen, war der Randalierer bereits auf und davon, doch sie konnten ihn in der Nähe ausfindig machen. Während der Festnahme, die sich als herausfordernd erwies, versuchte der aggressive Mann zu fliehen und musste mit unmittelbarem Zwang überwältigt und gefesselt werden. Dabei äußerte er volksverhetzende Aussagen und bedrohte sogar einen Polizeibeamten mit dem Tod, was die Situation weiter anheizte.
Rechtliche Konsequenzen
Die Polizei leitete ein umfassendes Strafverfahren gegen den Randalierer ein. Ihm werden mehrere Delikte zur Last gelegt, darunter Bedrohung, Volksverhetzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch ein Verstoß gegen die Auflagen seiner Führungsaufsicht steht im Raum. Trotz des angespannten Einsatzes blieben sowohl der Randalierer als auch die Einsatzkräfte unverletzt. Der Mann wurde schließlich in ein Fachklinikum eingewiesen, um seine aggresive Verhaltensweise zu behandeln.