Dachau

Karlsfeld: Grundsteuerreform bringt neue Hebesätze ab 2025!

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Karlsfeld standen die Folgen der Grundsteuerreform im Fokus. Diese Reform entstand vor sechs Jahren, als das Bundesverfassungsgericht die damaligen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärte. Die alte Praxis basierte auf Gebäudewerten aus dem Jahr 1964, was laut Richterurteil zu einer Benachteiligung der Grundsteuerzahler führte. Ab dem 1. Januar 2025 sollen nun neue Berechnungsgrundlagen gelten, die die Kommunen dazu zwingen, ihre Hebesätze anzupassen. Alfred Giesinger, der Kämmerer, skizzierte die diesen Änderungen anstehenden Auswirkungen auf die Karlsfelder Bürger.

Giesinger wies darauf hin, dass die Grundsteuer A, die landwirtschaftliche Flächen betrifft, für die Gemeinde kaum Bedeutung hat, da sie lediglich rund 20.000 Euro jährlich einbringt. Demgegenüber steht die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke, die für die Gemeindekasse mit etwa 3,6 Millionen Euro wesentlich relevanter ist. Laut Giesinger sind nahezu 95 Prozent der Bescheide des Finanzamtes eingetroffen, jedoch besteht bei etwa 30 Prozent dieser Bescheide noch Korrekturbedarf. Dies könnte im Sinne der Steuerzahler erfolgen. Um die Einnahmen stabil zu halten, wurde empfohlen, einen Sicherheitszuschlag von fünf bis zehn Prozent in die neuen Hebesätze einzurechnen.

Neue Bescheide für Grundsteuer in der Pipeline

Der alte Hebesatz für die Grundsteuer B war erst zu Jahresbeginn 2024 von 400 auf 490 Prozent angehoben worden, was zu einem Anstieg der Einnahmen in diesem Jahr führte. Eine weitere Erhöhung aufgrund der Grundsteuerreform sei laut Giesinger nicht zu erwarten, auch wenn ein Sicherheitszuschlag von fünf Prozent die meisten Haushalte trotzdem betreffen könnte. Damit würde der Hebesatz auf bis zu 570 Prozent steigen, was zusätzliche Einnahmen von rund 180.000 Euro bringen würde. Zu beachten ist, dass die Gemeinde ab Anfang kommenden Jahres rund 11.000 neue Grundsteuerbescheide versenden muss, dessen Kosten sich auf etwa 15.000 Euro belaufen.

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„Wir müssen darauf achten, dass wir mit einer schwarzen Null herauskommen“, erläuterte Zweiter Bürgermeister Stefan Handl (CSU) und untermauerte die Notwendigkeit des Sicherheitszuschlags. Er wies darauf hin, dass es angesichts der höheren Einsprüche zu Anpassungen des Hebesatzes kommen könnte, was nicht alle Bürger gleich betreffen werde. Auch Finanzreferent Stefan Theil (CSU) befürchtete, dass viele Bescheide angefochten werden, was die Stabilität der Kommunalfinanzen gefährden könnte.

Kontroversen rund um die neuen Hebesätze

Die Ansichten über den Sicherheitszuschlag waren jedoch geteilt. Peter Neumann, Chef der Bündnisfraktion, äußerte Bedenken gegenüber der zusätzlichen Belastung für die Bürger in einer Zeit steigender Kosten und plädierte dafür, zu warten, bis die tatsächlichen Einnahmen bekannt sind, bevor der Hebesatz angehoben wird. Giesinger konterte, dass eine spätere Diskussion im Jahr 2025 über den Puffer-Notwendigkeit stattfinden könnte.

Christian Bieberle (CSU) sah in der Erhöhung der Hebesätze eine Notwendigkeit, um den neuen, gerechteren Berechnungsgrundlagen Rechnung zu tragen. Beate Full (SPD) warnte davor, dass die Bürger fälschlicherweise glauben könnten, es handele sich um eine Steuererhöhung. Sie forderte eine klare und verständliche Erklärung der Reform über die kommunalen Medien. Diese Vorschläge wurden sofort an die Gemeindekämmerei weitergeleitet, nachdem der Gemeinderat darüber abstimmte.

Die Entwicklungen rund um die Grundsteuerreform sind somit ein heiß diskutiertes Thema in Karlsfeld, das im Jahr 2025 aktiv umgesetzt wird. Die neuen Hebesätze und die bevorstehenden Anpassungen zeigen deutlich, wie wichtig es ist, alle Beteiligten transparent über die Veränderungen zu informieren.

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