Ein erbitterter Rechtsstreit um Tempolimits entfaltet sich in Dachau, und das Münchner Verwaltungsgericht hat nun entschieden: Die Stadt muss bei ihrer Geschwindigkeitsregelung in der Altstadt nachbessern! Seit Anfang des Jahres gilt dort eine neue Regelung: Tempo 20 statt 30, beschlossen vom Stadtrat, um Fahrradfahrenden und Fußgängern mehr Sicherheit zu bieten. Doch Juwelier Ludwig Stöckl, der seit Generationen in der Altstadt verwurzelt ist, stellte sich vehement gegen diese Maßnahme und erhielt nun teilweise Recht.
Der Richter Dietmar Wolff brachte es auf den Punkt: Der verkehrsberuhigte Bereich ist viel zu groß! Künftig darf die Tempo-20-Zone nur noch für die Hauptverkehrsstraßen, Konrad-Adenauer- und Augsburger Straße, gelten. In den Nebenstraßen hingegen – darunter die Gottesackerstraße, Jocherstraße und Färbergasse – kehrt die alte Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 zurück. Wolff betonte, dass es hier vor allem um Wohnstraßen geht, weniger Fußgänger unterwegs sind und die Aufenthaltsqualität dort nicht im Mittelpunkt steht. Sollte die Stadt nicht bald handeln und die Regelung anpassen, drohen empfindliche Strafen oder gar die komplette Aufhebung der 20er-Zone in der Altstadt!
„Eine 20er-Zone am Berg ist unverständlich!“
Stöckls Argumentation hat Gewicht! In einer leidenschaftlichen Verteidigung erklärte er, dass es absurd sei, an einem Berg eine solche Tempolimitregelung einzuführen: „Entweder halten sich die Autofahrer nicht daran oder sie fahren mit einem niedrigeren Gang. Das erzeugt doch mehr Umweltbelastung!“ Seiner Meinung nach sendet die Stadt mit dieser Entscheidung ein „schädliches Zeichen“ aus: „Es ist unbegreiflich, warum man Tempo 30 krampfhaft durch 20 ersetzen möchte.“ Und das ist nicht Stöckls erste Konfrontation mit der Stadt; vor zwei Jahren hatte er bereits erfolgreich gegen eine Einbahnregelung geklagt. Der Verkehrsausschuss wird sich am 12. November erneut mit dieser heiß diskutierten Regelung befassen.
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