Nach einem intensiven Wahlmarathon hat der Dachauer Kreistag ein hart umkämpftes Ergebnis geliefert. Nach insgesamt acht Wahlgängen schickte die Landkreisverwaltung dem Verwaltungsgericht München eine Liste mit nur 20 Nominierungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Ursprünglich gefordert waren 24 – nun bleibt abzuwarten, ob dies vom Gericht akzeptiert wird. Die Frist für die Einreichung war bis zum 29. Oktober verlängert worden, aber das Gremium kämpfte weiterhin mit internen Differenzen, selbst als die Kandidatenalter und Berufe weitergegeben wurden.
Die turbulente Auswahl der Kandidaten
Bereits vor den Sommerferien wurde die Wahl aufgrund eines Mangels an Unterstützung für die geforderten 24 Personen abgebrochen. Nur 18 von 30 Vorschlägen erhielten die nötige Zustimmung der rund 70 Ratsmitglieder. Am Freitag beschloss das Gremium, die Liste mit nur 20 Vorschlägen an das Gericht zu übermitteln. Auch die jüngsten Bemühungen, die fehlenden Kandidaten zu finden, blieben erfolglos: Zwei weitere Wahlvorgänge führten zu nichts. Unter den Nominierten finden sich Namen wie Gerhard Hainzinger und Richard Lehmann.
Streit um AfD-Nominierungen
Besonders brisant ist der Rückzug der AfD-Nominierungen nur Tage vor der Wahl. Die zuständige Pressestelle der Partei erklärt, dass es nicht ungewöhnlich sei, wenn die geforderte Anzahl an Personen nicht erreicht wird. Der Rücktritt von zwei Kandidaten sorgt für Aufsehen, da sie in den vorherigen Wahlgängen mehr Stimmen erhalten hatten, als die AfD Sitze im Kreistag innehat. Der Grund für den Rückzug bleibt nebulös, und sowohl der Fraktionsvorsitzende Stauch als auch Landrat Stefan Löwl (CSU) gaben keine Stellungnahme dazu ab. Der Hinweis aus der AfD-Pressestelle lautete jedoch, dass die Aufstellung einer Liste mit 20 Personen rechnerisch ausreichend sei, was den Druck von den Kommunalpolitikern nimmt.
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