Coburg

Insolvenz der FTI-Gruppe: Verkauf von Tochterfirmen in vollem Gange

Teaser: Der Reisekonzern FTI wird aufgrund finanzieller Schwierigkeiten abgewickelt, wobei bereits mehrere Tochterunternehmen verkauft wurden und die Abwicklung in München am 20. November mit der ersten Gläubigerversammlung beginnt, was für die 350.000 Gläubiger und 175.000 betroffenen Reisenden von großer Bedeutung ist.

Die FTI-Gruppe, ein bedeutender Akteur in der Reiseindustrie, sieht sich einer schwierigen Situation gegenüber. Der Insolvenzverwalter Bierbach gibt einen Einblick in die umfangreichen Abläufe und Prozesse, die erforderlich sind, um das Vermögen des Unternehmens ordnungsgemäß abzuwickeln. Trotz der Probleme läuft der Betrieb vieler Hotels, die unter dem Dach der FTI-Gruppe stehen, weiterhin. Dies weist auf eine anscheinend gesunde Nachfrage in der Branche hin.

Die FTI-Gruppe umfasst derzeit 54 Hotels mit insgesamt 12.000 Zimmern, die entweder im Besitz des Unternehmens sind oder langfristig geleast werden. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass die Hotels, mit einer Ausnahme, verkauft werden sollen. Mehrere potenzielle Käufer zeigen bereits Interesse, und einige Verhandlungen sind laut Bierbach schon weit fortgeschritten. Diese Entwicklungen könnten darauf hindeuten, dass es Bestrebungen gibt, die wertvollen Vermögenswerte der Gruppe im Rahmen der Abwicklung zu retten.

Verkäufe und Gläubigerversammlungen

Einige Tochterunternehmen, darunter der Luxusreisenanbieter Windrose und das Online-Portal 5vorFlug, wurden bereits verkauft. Die Abwicklung der FTI-Gruppe könnte sich über Jahre hinziehen, was Bierbach als Marathon bezeichnet. Faktoren wie die Anzahl der Gläubiger – rund 350.000 – und deren teils begrenzte Ansprüche erschweren die Angelegenheiten zusätzlich. Am 20. November findet eine erste Gläubigerversammlung in München statt. Bierbach hat jedoch die besorgniserregende Vermutung geäußert, dass die Anzahl der Teilnehmer gering sein wird, da die meisten Gläubiger kaum relevante Ansprüche gegen das Unternehmen haben.

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Die hohe Anzahl an Reisenden, die bereits für ihre Reisen bezahlt hatten – etwa 175.000 –, belastet die Abwicklung zusätzlich. Obwohl 90 Prozent dieser Reisenden durch den Deutschen Reise-Sicherungsfonds (DRSF) entschädigt werden können, bleiben Fragen zur Erstattung nicht abgedeckter Leistungen offen. Dies gilt insbesondere, wenn Urlauber Ausflüge oder individuelle Services hinzugebucht haben, die nicht durch den Fonds abgedeckt sind. Die Rückforderung dieser Kosten kann jedoch beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Kunden, die Einzelleistungen gebucht haben, werden gebeten, ihren Erstattungsantrag im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu stellen. Der Insolvenzverwalter betont die Wichtigkeit, eine gewisse Ordnung im Antragsprozess zu wahren, um Verzögerungen und Komplikationen zu vermeiden. Es gilt, die verschiedenen Rückerstattungswege über den DRSF und Zahlungsdienstleister optimal zu nutzen, bevor zusätzlich Anträge beim Insolvenzverwalter eingereicht werden.

Die Rolle der Reisebüros in diesem Prozess ist ebenfalls ein kritischer Punkt. Provisionen werden in der Regel erst nach dem Abflug der Kunden ausgezahlt. Open Fragen bestehen darüber, wie mit den Provisionen umgegangen werden soll, falls der Abflug nicht stattgefunden hat und die Agenturen stattdessen alternative Reisen anbieten mussten. Bierbach muss diese Aspekte ebenfalls klären, was die Komplexität des Unternehmensinsolvenzverfahrens weiter erhöht.

– NAG

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