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Zelt im Kreisel: Provokation oder gefährlicher Verstoß in Cham?

Auf einem Kreisverkehr in Cham ZG haben zwei Personen ein Zelt aufgestellt, was gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und für Verwirrung bei Passanten sorgte, als die Zuger Polizei am 4. September 2024 über die gefährliche und verbotene Aktion informierte.

In einem kleinen, überraschenden Vorfall in Cham, Schweiz, sorgten zwei Personen für Aufsehen, als sie ein Zelt in der Mitte eines Kreisels aufschlugen. Für Passanten wirkte die Aktion zunächst wie ein Scherz oder eine Provokation, möglicherweise sogar im Zusammenhang mit den vielen Klima-Aktivitäten, die in der heutigen Zeit omnipräsent sind. Sogar ein 41-jähriger Vater, der mit seiner Familie unterwegs war, äußerte den Verdacht, dass die beiden Zeltaufsteller Klimaaktivisten sein könnten.

Doch schnell wurde klar, dass dies eine unerlaubte und gefährliche Handlung war. Die Zuger Polizei und die Gemeinde Cham bestätigten, dass das Aufstellen eines Zeltes auf einer Verkehrsfläche nicht nur nicht genehmigt ist, sondern auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.

Gefährdung im Straßenverkehr

Der Vorfall ereignete sich direkt in der Nähe der örtlichen Polizeistation, was die Situation noch bizarrer erscheinen ließ. Während der 41-Jährige und seine Familie vorbeiradelten, bemerkten sie, dass die Vorkehrungen der Zeltaufsteller nicht nur unüblich, sondern sogar potenziell gefährlich waren. „So etwas sieht man ja auch nicht jeden Tag“, kommentierte der Beobachter, der nicht nur lautes Lachen der Zeltaufsteller wahrnahm, sondern auch Kopfschütteln bei anderen Passanten bemerkte.

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Die Gemeinde Cham nahm zu diesem Thema Stellung und erklärte: „Das Aufstellen eines Zeltes auf der Kreisverkehrsfläche in Cham ist weder erlaubt noch üblich.“ Ein Kreisel ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt, und jede unerwartete Aktivität kann Autofahrer ablenken und möglicherweise zu Unfällen führen. „Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar“, so die Gemeinde weiter.

Frank Kleiner von der Zuger Polizei unterstrich die Gefahren dieser Handlung: „Das Zelten und Aufstellen eines Zeltes an einem solchen Ort ist weder erlaubt noch üblich.“ Darüber hinaus erinnerte er daran, dass die Straßenverkehrsordnung ausdrücklich besagt, dass öffentliche Verkehrsflächen nicht als Campingfläche genutzt werden dürfen. Er äußerte sich auch dazu, dass die Polizei in solchen Fällen einschreitet, um die Situation zu klären.

Reaktionen der Behörden

Kleiner wies darauf hin, dass die Polizei keinen Kenntnis von diesem speziellen Vorfall hatte und auch keine entsprechenden Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen waren. Dies zeigt nicht nur die unerwartete Art der Aktion, sondern auch das Bedürfnis für öffentliche Behörden, über solche unkonventionellen Engagements der Bürger informiert zu werden.

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Die Tatsache, dass solche Entgleisungen immer wieder vorkommen, unterstreicht auch die Wichtigkeit klarer Regeln im öffentlichen Raum. In einer Zeit, in der es immer mehr um nachhaltige Initiative und Aktivismus gehen kann, ist es für die Bürger ebenso wichtig, die Regeln und Grenzen des öffentlichen Lebens zu kennen und zu respektieren.

Die Reaktionen auf die Zeltaktion dürften noch lange Gesprächsthema in Cham sein. Während einige Passanten den Humor und die Absurdität der Situation schätzten, gab es auch viele, die einfach nur verwirrt waren über das, was sie beobachteten. Letztlich bleibt festzuhalten, dass Aktivitäten im öffentlichen Raum gut durchdacht und verantwortungsbewusst gehandhabt werden müssen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

– NAG

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