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Ex-Geschäftsführer in Cham: Anklage wegen Masken-Provision und Untreue

Ex-Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Landkreis Cham steht wegen mutmaßlich unnötiger Provisionen aus einem Masken-Deal, bei dem 230.000 Euro an seine Lebensgefährtin geflossen sein sollen, unter Anklage; die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt nach unrichtigen Aussagen im bayerischen Masken-Untersuchungsausschuss von Herbst 2022.

Im Landkreis Cham wird die Justiz aktiv, nachdem Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer Firma eingeleitet wurden, der wegen einer angeblichen Provisionszahlung in Höhe von rund 230.000 Euro angeklagt ist. Diese Zahlung soll fragwürdigerweise für einen Masken-Deal geleistet worden sein, der eigentlich ohne besondere Vermittlung zustande gekommen wäre. Die Staatsanwaltschaft Regensburg gab nun bekannt, dass der 54-Jährige gezwungen ist, sich vor Gericht zu verantworten.

Die Hauptbeschuldigung geht davon aus, dass der Ex-Geschäftsführer eine nachträglich gefälschte Vereinbarung für eine Provision in Verbindung mit einem Lieferauftrag über zehn Millionen OP-Masken an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit getroffen hat. Interessanterweise hätte dieser Auftrag vermutlich auch ohne die vermutete Provisionserhebung vermittelt werden können. Ein erheblicher Teil der angeklagten Summe soll an die Lebensgefährtin des Ex-Geschäftsführers weitergeleitet worden sein, was die Vorwürfe gegen ihn und seine Partnerin weiteren Aufwind gibt.

Weitere Anklagepunkte und der Masken-Untersuchungsausschuss

Zusätzlich zu den Untreuevorwürfen sieht sich der Ex-Geschäftsführer auch noch einer Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage gegenüber. Dies betrifft seine Aussagen im Herbst 2022 vor dem Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags, bei denen er und ein weiterer Angeklagter angeblich nicht die Wahrheit über die fraglichen Geschäfte gesagt haben sollen. Angesichts der bedeutenden Beweislast, die durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses erzeugt wurde, nahmen Kripo und Staatsanwaltschaft im Dezember 2022 die Ermittlungen gegen die Verdächtigen auf.

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Die drei beschuldigten Personen weisen die Vorwürfe vehement zurück und betonen, dass bis zu einer endgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Während sich der Fall nun vor dem Landgericht Regensburg weiterentwickelt, sichern die Ermittler bereits entsprechende Vermögenswerte, um im Fall einer Verurteilung die Rückforderung des Provisionsgeldes zu erleichtern.

Die Anklage in diesem Fall verdeutlicht nicht nur potentielle rechtliche Fehltritte, sondern wirft auch ein Licht auf die Machenschaften rund um die Beschaffung von Schutzausrüstungen in einer Zeit, als diese besonders dringend benötigt wurden. Sollte der Prozess stattfinden, könnte er Aufschluss darüber geben, wie Transparenz und ethisches Handeln im Rahmen von öffentlichen Aufträgen in Krisensituationen verbessert werden können.

– NAG

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