Nach einem gescheiterten ersten Anlauf im Juni dieses Jahres wird die Stelle des Regionalbischofs in Bayreuth erneut ausgeschrieben. Die evangelische bayerische Landeskirche hat in ihrer September-Ausgabe des Amtsblatts die Position bekannt gegeben, die von der derzeitigen Amtsinhaberin Dorothea Greiner gehalten wird. Die erste Besetzung, die den Nürnberger Dekan Jonas Schiller einbezog, war lediglich einen Tag nach der Bekanntmachung zurückgezogen worden, was das gesamte Verfahren in die Länge gezogen hat.
In der Stellenausschreibung wird ausdrücklich nach einer „Oberkirchenrätin bzw. Oberkirchenrat im Kirchenkreis Bayreuth“ gesucht, der auf der Leitungsebene sowohl im Kirchenkreis als auch im Landeskirchenrat tätig sein wird. Die Anforderungen an die Bewerber umfassen nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit, Transformationsprozesse aktiv zu gestalten und diese offen zu kommunizieren. Angesichts gesunkener Mitgliederzahlen und finanzieller Engpässe steht der Kirchenkreis Bayreuth vor der Herausforderung, sich neu zu strukturieren. Ziel ist es, die Anzahl der Kirchenkreise in Bayern erheblich zu reduzieren.
Details zur Stellenausschreibung
Die Bewerbungsfrist für die neue Ausschreibung endet am 21. September. Vor dem Hintergrund der Diskussion um den Frauenanteil in kirchlichen Führungspositionen wird besonders darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind. Dieser Fokus ist ein direktes Resultat aus der Debatte, die durch die erste Wahl von Dekan Schiller entstanden ist. Amtsinhaberin Greiner wird bis zum 31. Oktober im Amt bleiben, was die Dringlichkeit der Neubesetzung unterstreicht.
Die Vorgänge rund um das Berufungsverfahren einer solchen Position zeichnen sich durch eine hohe Intransparenz aus. Laut Berichten sind viele Abläufe nicht-öffentlich und damit schwer nachzuvollziehen, selbst für die Bewerber. Der gesamte Auswahlprozess für einen Oberkirchenrat erfolgt in mehreren Schritten, die hier genauer erklärt werden sollen.
Ablauf des Berufungsverfahrens
Das Verfahren beginnt mit der Stellenausschreibung, die im „Kirchlichen Amtsblatt“ veröffentlicht wird. Hierin finden sich Informationen zu den Anforderungen, den Aufgaben und den örtlichen Gegebenheiten der Stelle. Bewerbungen werden per E-Mail entgegengenommen, und vor einer endgültigen Ausschreibung werden die Landessynodalen aus dem Kirchenkreis angehört.
Im Anschluss erfolgt die Auswahl durch einen Berufungsausschuss, der aus verschiedenen Mitgliedern zusammengesetzt ist, darunter die Präsidentin der Landessynode und regionale Kirchenleiter. Diese Gruppe wählt in geheimer Abstimmung aus den eingegangenen Bewerbungen die geeignetsten Kandidaten aus, bevor eine finale Entscheidung getroffen wird. Die Fachlichkeit der Bewerber ist entscheidend, jedoch spielt auch die akute Bedarfslage in der Landeskirche eine Rolle.
Schließlich wird die gewählte Person gefragt, ob sie die Wahl annimmt. Dies ist der letzte Schritt im Verfahren. Sollte die Person ablehnen, beginnen die Wahlen erneut. Diese Regelung verdeutlicht, wie entscheidend die Absicherung dieser Position für die zukünftige Struktur und Leitung der Landeskirche ist.
– NAG