In Bayern stehen weitreichende Änderungen bei den Ladenschlussregelungen bevor, die das Einkaufen revolutionieren könnten. Kommunen dürfen künftig bis zu acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten - ohne besonderen Anlass! Die Öffnungszeiten für diese Nächte können bis Mitternacht ausgedehnt werden. Zudem erhalten Händler die Möglichkeit, an vier Werktagen das Geschäft bis 24 Uhr zu führen, was sowohl für stationäre Geschäfte als auch für digitale Kleinstsupermärkte mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt. Diese kleinen Läden dürfen sogar an Sonntagen durchgehend geöffnet sein, was von der katholischen Kirche stark kritisiert wurde, hat jedoch die Regierung nicht davon abgehalten, diese Reform umzusetzen, wie von Chip berichtet.
Neues Ladenschlussgesetz
Mit dem neuen Gesetz bleiben die generellen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr laut der bayerischen Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf vorerst bestehen, da es sich bei dem Ladenschlussgesetz primär um einen Arbeitnehmerschutz handelt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo Geschäfte bis 22 Uhr oder sogar rund um die Uhr geöffnet sein dürfen, gibt es in Bayern auch eine Obergrenze für verkaufsoffene Sonntage. Diese bleibt auf maximal vier beschränkt, auch wenn die Gemeinden nun das Verfahren zur Beantragung vereinfachen können. Die Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen können künftig von den Kommunen festgelegt werden, wobei die Regelung sich als Förderung der Grundversorgung positioniert, so BR.
Eine bedeutende Neuerung betrifft touristische Orte in Bayern, wo Geschäfte an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Die bisherigen Vorgaben werden gelockert, sodass auch Produkte verkauft werden können, die nicht spezifisch für die Region sind. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hofft, dass diese Maßnahmen die Innenstädte beleben werden und ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von großen und kleinen Händlern schaffen. Dies könnte ein echter Game-Changer für die bayerische Einzelhandelslandschaft sein.