Bad Tölz-Wolfratshausen

Neue Werberegeln für Wolfratshausen: Stadt setzt auf einheitliches Erscheinungsbild

In Wolfratshausen wurde am 17. August 2024 beschlossen, dass künftig „blendende, blinkende und flackernde“ Reklamen verboten werden, um das Stadtbild zu schützen und die Qualität der Werbeanlagen in der historischen Altstadt zu verbessern, trotz kritischer Stimmen aus dem Stadtrat.

Die neuen Regeln für Werbeanlagen in Wolfratshausen: Ein Blick auf die Auswirkungen

Die Stadt Wolfratshausen hat kürzlich eine überarbeite Werbeanlagensatzung verabschiedet, die ab sofort strenge Richtlinien für die Gestaltung von Werbung festlegt. Diese Entscheidung wurde aufgrund wachsender Bedenken über die Unordnung und den potenziellen Verlust des ästhetischen Stadtbilds getroffen. Der Stadtrat hat mit 16:6 Stimmen für die Satzung gestimmt, trotz der Kritik von Teilen der Opposition.

Das Ziel der neuen Vorschriften

Der Hauptzweck dieser neuen Regeln ist es, das Stadtbild von Wolfratshausen zu bewahren und eine visuelle Einheitlichkeit zu fördern. Dabei wird darauf geachtet, dass die Werbeanlagen im Einklang mit dem städtebaulichen Charakter stehen. Die neuen Vorschriften enthalten klare Vorgaben, wie zum Beispiel, dass Werbeanlagen in Maßstab, Form, Werkstoff und Farbe dem jeweiligem Gebäude angepasst sein müssen.

Verbote und Vorschriften für die Werbung

Unter den neuen Vorschriften sind zahlreiche Werbeformen nun ausdrücklich verboten. Dazu gehören „blendende, blinkende, flackernde und dauerhaft wechselnde“ elektronische Werbeanlagen sowie unrealistische Farben. Selbst „programmierte Wechselwerbung“ auf Bildschirmen ist nicht mehr erlaubt. Dies stellt einen großen Wandel dar, insbesondere für Unternehmen, die auf auffällige Reklame setzen.

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Kritik und Bedenken

Ingrid Schnaller, eine Stadträtin der SPD, äußerte sich kritisch zu der neuen Satzung. Sie bezeichnete den Entwurf als „null innovativ“ und plädierte für eine vertiefte Diskussion, um auch modernere Ansätze in Betracht zu ziehen, wie etwa digitale Werbestelen, die in benachbarten Städten wie Bad Tölz erlaubt sind.

Der Einfluss auf die lokale Gemeinschaft

Die neuen Regelungen sind nicht nur für Geschäftsinhaber von Bedeutung, sondern auch für die Anwohner und Besucher, die das Stadtbild wahrnehmen. Der Fokus auf einheitliches Design könnte potenziell dazu beitragen, das touristische Interesse an Wolfratshausen zu fördern. In Hinblick auf den Denkmalschutz ist es wichtig, dass die historische Substanz der Stadt gewahrt bleibt, was sich durch die Beschränkungen an Einzeldenkmälern zeigt.

Die Auswirkung der neuen Satzung auf Wolfratshausen

Das Inkrafttreten der neuen Werbeanlagensatzung könnte dazu führen, dass ein einheitlicheres Stadtbild entsteht. Doch die Frage bleibt, ob diese Maßnahme wirklich dazu beiträgt, den Charme der Stadt zu bewahren, oder ob sie Geschäftsinhaber in ihrer Werbung einschränkt. Eines ist jedoch klar: Es gibt sowohl Befürworter als auch Kritiker dieser Veränderungen, und die Diskussion rund um die Werbeanlagen wird mit Sicherheit weitergeführt werden.

– NAG

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