In Bad Tölz hat sich eine hitzige Auseinandersetzung zwischen Gastgebern der Stadt und der kommunalen Verwaltung entfaltet, die nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) landet. Auslöser war der umstrittene Bebauungsplan für die Innere Buchener Straße, gegen den drei örtliche Geschäftsinhaber Klage eingereicht haben. Diese sehen sich durch die Änderungen des Plans in ihren Rechten verletzt und sprechen von einer quasi Enteignung ihrer Betriebe.
Die Gastgeber beklagen, dass der neue Bebauungsplan keinerlei Platz für den Bau weiterer Wohnhäuser vorsieht, was aus ihrer Sicht eine wachsende Bedrohung für die touristische Infrastruktur darstellt. Ihre Klage ist ein Versuch, ihre Handlungsspielräume zurückzugewinnen und bessere Perspektiven für die Zukunft ihres Gewerbes zu schaffen. Eine Betreiberin eines Sanatoriums äußerte sich deutlich: „Das ist eine willkürliche Enteignung von drei Häusern“. Der Druck, der auf den Gastgewerbetreibenden lastet, ist für alle Beteiligten spürbar, insbesondere angesichts der stagnierenden Auslastung der Unterkünfte in der beliebten Kurstadt.
Die Sicht der Stadt Bad Tölz
Der Bürgermeister von Bad Tölz, Ingo Mehner, verteidigte die Maßnahmen der Stadt vehement. Er erläuterte, dass der Bebauungsplan notwendig sei, um den Verlust an touristischen Flächen durch unkontrollierte Wohnbauten zu verhindern. „Wenn wir nichts tun, wird alles mit Wohnbebauung zugebaut“, warnte der Anwalt der Stadt. Mehner räumte jedoch ein, dass der aktuelle Zustand nicht optimal sei, und betonte die Wichtigkeit von Investitionen in das Kurwesen, einschließlich der Sanierung des Kurhauses und des Hallenbades.
Dennoch bleibt eine klare Kluft zwischen den Anliegen der Gastgeber und den Zielen der städtischen Planung. Die Kläger argumentieren, dass der Bebauungsplan ihrer Meinung nach nicht geeignet sei, um ihre Geschäfte zu schützen. Die Stadt scheine vielmehr finanziell in andere Projekte zu investieren, während die touristische Attraktivität immer mehr abnimmt. Die Gastgeber zeigen sich besorgt darüber, dass die finanziellen Mittel nicht für ihre Sorgen eingesetzt werden.
Die Herausforderungen für die Branche
Zusätzlich zu den rechtlichen Aspekten der Klage äußern die Beschwerdeführer ernsthafte Bedenken hinsichtlich der künftigen Tragfähigkeit ihrer Unternehmen. Insbesondere die Schließung des beliebten Freizeitbades Alpamare, das einen wesentlichen Anziehungspunkt für Besucher darstellt, wird als „Genickbruch“ für viele Betriebe angesehen. Ein weiterer Punkt in der Argumentation der Gastgeber ist die rasante Abnahme ihrer Grundstückswerte, die ohne Änderungen in der Stadtplanung weiter sinken würden.
Die Richterin hat am Dienstag jedoch bereits angedeutet, dass die juristische Lage bezüglich des Bebauungsplans nicht zu beanstanden sei. Sie unterstrich die Bemühungen der Stadt, die touristische Substanz weiterhin zu sichern. Das stille Gerangel um die richtige Balance zwischen Wohnraum und touristischen Angeboten spiegelt sich in den Worten der Kläger wider. Diese hoffen, dass eine zukünftige Wohnbebauung ihnen bessere Perspektiven für ihre Betriebe und die ihrer Nachfahren bieten kann.
Ein abschließendes Urteil steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Während die Verhandlungen am Gericht weitergehen, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob es einen Weg gibt, sowohl städtische Interessen als auch die Belange der Gastgeber in Einklang zu bringen. Diese Auseinandersetzung könnte entscheidend für die künftige Ausrichtung des Tourismus in Bad Tölz sein, besonders in Anbetracht der Herausforderungen, die die Branche derzeit erlebt.
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