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Neuer Schwung im Münchner Parkhaus-Mord: Wiederaufnahme des Verfahrens?

Fast zwei Jahrzehnte nach dem mysteriösen Tod einer wohlhabenden Münchnerin, die als „Parkhaus-Mord“ in die Geschichte einging, gibt es neue Wendungen! Das Landgericht Augsburg hat den Wiederaufnahmeantrag des verurteilten Mordes, Benedikt T., in zwei entscheidenden Punkten für zulässig erklärt. Ein Gerichtssprecher bestätigte die aufregenden Neuigkeiten.

Die Richter begründen ihre Entscheidung mit einer neuen Zeugenaussage, die in der Hauptverhandlung am Landgericht München I zuvor nicht zur Sprache kam. Diese Zeugin hatte sich damals auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Zudem liegen nun zwei frische Sachverständigengutachten vor, die möglicherweise neue Beweismittel darstellen könnten. „Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus“, so die Richter.

Der Fall wird neu beleuchtet

Ob der Fall tatsächlich neu aufgerollt wird, bleibt jedoch ungewiss. Zunächst muss das nicht-öffentliche Probationsverfahren stattfinden, in dem Zeugen und Sachverständige angehört werden, um die Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen. Erst am Ende dieses Verfahrens wird entschieden, ob der Fall erneut vor Gericht kommt.

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Der Neffe der Millionärin, der fast 17 Jahre im Gefängnis verbrachte, wurde im vergangenen Jahr entlassen. Die wohlhabende Witwe wurde im Mai 2006 brutal in ihrer Wohnung erschlagen. Kurz darauf wurde ihr Neffe festgenommen und 2008 verurteilt. Der damals 33-Jährige hat stets seine Unschuld beteuert und sieht sich als Opfer der Justiz. Dies ist bereits sein dritter Versuch, das Verfahren wieder aufzunehmen, und der Fall sorgt weiterhin für Aufsehen, da Familie und Freunde unermüdlich für seine Unschuld kämpfen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Mord/Totschlag
In welchen Regionen?
München
Genauer Ort bekannt?
München, Deutschland
Gab es Verletzte?
1 verletzte Person
Festnahmen
1
Quelle
sueddeutsche.de

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