Im Oberallgäu brodelt es hinter den Kulissen! Der Landkreis bringt eine umstrittene Allgemeinen Verfügung (AV) zum Abschuss von Bibern erneut ins Spiel, die zuvor vom Verwaltungsgericht Augsburg gestoppt wurde. Wie Merkur berichtet, hatte die AV ursprünglich am 11. September den drastischen Biberabschuss in einem Schutzgebiet ermächtigt. Der Bund Naturschutz (BN) stellte sich dem mit einem Eilantrag, der das Gericht am 8. November überzeugte. Doch hartnäckig versucht das Landratsamt, den rechtlichen Widerstand zu umgehen. Trotz der gravierenden Sorgen um die Biberpopulation, die durch diese Verfügung auf mehr als 3720 Hektar ausradiert werden könnte, soll eine neue AV erlassen werden.
Zudem hatte die Landrätin Indra Baier-Müller die Gefahren der Biberaktivitäten betont, da diese in der Nähe kritischer Infrastrukturen wie der Bundesstraße B19 und Bahndämme graben. Als BR24 berichtete, reichten die besorgniserregenden Vorfälle so weit, dass bereits Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen und an sensibler Trinkwasserversorgung durch die Nagetiere festgestellt wurden. Laut dem Gericht war die ursprüngliche Allgemeinverfügung jedoch rechtswidrig, da der BN nicht ordnungsgemäß einbezogen wurde. Ein präsenter Skandal, der die Bevölkerung aufhorchen lässt!
Die Rechtslage bleibt angespannt
Mit der jüngsten gerichtlichen Entscheidung gibt es keinen Abschuss der Biber, dennoch drängt das Landratsamt auf schnelle Lösungen für die vermehrte Biberpopulation. Trotz der rechtlichen Barrieren, die den Biberabschuss betreffen, sind in den letzten Wochen keinerlei Biber im Landkreis entnommen worden. Das behauptet Landrätin Baier-Müller, da es nicht genügend ausgebildete Biber-Beauftragte gibt. Man plant bereits Schulungen für die Jäger, um der drohenden Infrastrukturgefahr entgegenzuwirken. Der Streit um den Biber geht also weiter, während die Verantwortlichen nach Lösungen suchen müssen, die sowohl der natürlichen Artenvielfalt als auch dem Schutz infrastruktureller Anlagen gerecht werden.
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