Ein Skandal erschüttert die Justiz in Bayern! Die Staatsanwaltschaft Augsburg steht in der Kritik, weil sie möglicherweise zu spät auf alarmierende Vorwürfe reagiert hat, die von einer ehemaligen Gefängnisärztin über die JVA Gablingen geäußert wurden. In einer brisanten E-Mail, die vor einem Jahr an das Justizministerium gesendet wurde, schilderte die Ärztin die verzweifelten Zustände von Häftlingen, die ohne ersichtlichen Grund in besonders gesicherten Hafträumen eingesperrt waren. Die Vorwürfe sind klar und alarmierend – doch die Reaktion der Behörden bleibt fragwürdig.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg begann zwar mit Vorermittlungen, legte den Fall jedoch zunächst zu den Akten. Die Behörde argumentierte, dass die E-Mail der Ärztin „allgemein gehalten“ sei und keine zwingenden Rückschlüsse auf konkrete Straftaten zuließe. Doch Experten sind sich einig: Die Hinweise waren konkret genug, um sofortige Ermittlungen einzuleiten. Professor Henning Müller von der Uni Regensburg kritisiert die Staatsanwaltschaft scharf und betont, dass in vielen Fällen weit weniger Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht ausgereicht hätten. Auch Professor Michael Kubiciel von der Uni Augsburg sieht die Dringlichkeit der Situation: „Der Handlungsbedarf war sehr dringend!“
Beweisverlust und Vertuschung?
Die Zeit drängt! Ein Jahr nach dem alarmierenden Schreiben der Ärztin wurde endlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Doch die Gefahr eines Beweisverlustes ist groß, da bereits Vertuschungsversuche durch die JVA gemeldet wurden. Aktuell stehen drei JVA-Angestellte im Verdacht, nach einer Razzia Akten geschreddert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat zwar die Vorermittlungen zunächst eingestellt, doch neue Hinweise haben zu einer Wiederaufnahme geführt. Die Frage bleibt: Wer schützt die Grundrechte der inhaftierten Personen, die unter staatlicher Gewalt stehen?