In einem dramatischen Fall von häuslicher Gewalt in Ansbach hat ein 28-Jähriger seine Partnerin mit einem Messer bedroht. Die Große Strafkammer musste sich mit einem heiklen Beweisproblem auseinandersetzen, da es keine Zeugen und keine klaren Verletzungen gab. In einer überraschenden Wendung stellte der Verteidiger, Dzevdet Fetahi aus Nürnberg, den Vorschlag vor, in einem geschützten Rahmen ein Rechtsgespräch mit den Richtern und Staatsanwält*innen zu führen.
Nach diesem intensiven Austausch wurde klar, dass im Falle eines umfassenden Geständnisses eine Haftstrafe von 15 bis 21 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Betracht gezogen werden könnte. Der angeklagte Mann, der bislang nicht vorbestraft war und seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft saß, entschied sich schließlich tatsächlich, ein Geständnis abzulegen. Dabei war die primäre rechtliche Frage nicht die Todesdrohung, sondern die Körperverletzung und die Entwendung des Handys, was als schwere räuberische Erpressung gewertet wurde. Für das Gericht sei dieser Fall jedoch vergleichsweise milde auszufallen.
Haftstrafe und psychische Folgen
Am Ende verkündete der Vorsitzende Richter Matthias Held eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die betroffene Frau, die bei Verwandten in Unterfranken lebt und jeglichen Kontakt zu ihrem Partner abgebrochen hat, berichtete von zwei schlaflosen Monaten und Angstzuständen. Richter Held stellte fest, dass die psychologischen Folgen im Vergleich zu anderen Fällen nicht gravierend genug seien, um zu härteren Konsequenzen zu führen.
Eine interessante Dimension des Falls ist die familiäre Verbindung: Die Frau war im Alter von 15 Jahren mit ihrem Cousin verheiratet worden, der 2016 nach Deutschland kam. Ursprünglich gab es im Heimatdorf der beiden eine Verhandlung zwischen den Familien. Ein neutraler Schlichter hatte dafür gesorgt, dass die Anzeige zurückgezogen wurde, im Austausch dafür, dass bestimmte herabwürdigende Inhalte gelöscht wurden. Richter Held betonte jedoch, dass eine Schlichtung in Syrien die Notwendigkeit einer Bestrafung durch die deutsche Justiz nicht ersetzen könne.