In der Stadt Amberg ist ein Konflikt im Gange, der die Planungen rund um das Bürgerspitalareal betrifft. Hauptakteur in dieser Auseinandersetzung ist Oberbürgermeister Michael Cerny (CSU). Während einer Sitzung des Ferienausschusses am 22. August 2024 gab er bekannt, dass eine weitere Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft „IG Menschengerechte Stadt“ nicht mehr möglich sei. Sein Statement, die IG habe sich „selber rausgeschossen aus dem Prozess“, sorgte für Aufregung und wurde von den Mitgliedern der IG als unprofessionell und durchschaubar kritisiert.
Die IG Menschengerechte Stadt konterte, dass das Vergabeverfahren für das Bürgerspitalareal intransparente Züge aufweise und äußerte den klaren Wunsch nach einem demokratischeren und offeneren Prozess. In ihrer Sicht war die Bürgerbeteiligung nicht ausreichend, was ihrer Meinung nach gegen die Prinzipien einer gerechten Stadtentwicklung verstoße. „Bürgerbeteiligung geht anders“, fassten sie ihre Kritik zusammen.
Öffentliche Wahrnehmung und Bürgerbeteiligung
Um auf die Vorwürfe der IG zu reagieren, ließ die Stadt Amberg eine Stellungnahme veröffentlichen. Simon Hauck, der für die Pressemitteilungen verantwortlich ist, nahm Stellung zu den erhobenen Vorwürfen und stellte die Rolle des Bürgerrats heraus. Im Jahr 2021 habe der Stadtrat die Bürgerbeteiligung in Form des Bürgerrats genehmigt. Durch ein Losverfahren seien 40 Bürgerinnen und Bürger ausgewählt worden, um aktiv an der Planung mitzuwirken. Diese wurden von einem Beirat, der auch Mitglieder der IG umfasste, unterstützt.
Die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung sahen die Bürgerratsmitglieder als gegeben an. Zudem wurde betont, dass die eingereichten Konzeptentwürfe von externen Experten geprüft worden seien. Es wurden zwei Entwürfe erstellt, einer davon von der AHS Immobilien und Verwaltungs GmbH und der andere von der Wohnungsbau und Siedlungswerk Werkvolk eG, letzterer erhielt letztendlich den Zuschlag. Die Stadt stellte klar, dass die vom Bürgerrat entwickelten Empfehlungen in den Entwürfen als berücksichtigt erachtet wurden.
Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit
Ein weiterer Streitpunkt ist die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens. Michael Cerny und Simon Hauck erklärten, dass dies aufgrund des formalen Vergabeverfahrens notwendig sei. Der Fokus lag nicht auf dem Kaufpreis, sondern auf der Entwicklung des Konzeptes zur Erreichung städtebaulicher Ziele. Das Verfahren habe den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordert, um „berechtigte Ansprüche Einzelner“ zu wahren, wie die Regierung der Oberpfalz in einer Stellungnahme betonte.
Die Stadt sei nicht nur interessiert an einem Grundstück, sondern auch daran, die Bauarbeiten an einer Tiefgarage bei der Wirtschaftsschule voranzutreiben. Vorwürfe der IG, dass hier Klüngelei im Spiel sei, wies Hauck zurück. Der Bürgerrat habe bereits klar gemacht, dass die Tiefgarage für das Quartier notwendig sei. Eine Abkopplung sei sowohl baulich als auch wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Zusätzlich kritisierte die IG, dass die Denkmalschutzbehörde keine Stimmrechte in der Bewertungskommission hatte. Hauck klärte auf, dass die Denkmalschutzbehörde aufgrund von internen Veränderungen während des Prozesses kontaktierte, und dass ihre beratende Rolle auf eigenen Wunsch erfolgte. Auch die Entwürfe seien dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege rechtzeitig vorgestellt worden.
Insgesamt bleibt die Situation angespannt, während die Stadt Amberg weiterhin ihre Pläne für das Bürgerspitalareal verfolgt, müssen sich die Gemüter zwischen Bürgervertretern und Stadtverwaltung weiter beruhigen. Der Prozess zur Entwicklung des Areals könnte an dieser Stelle noch einige Wendungen nehmen.
– NAG