Studierende in Amberg dürfen sich über eine großzügige finanzielle Unterstützung freuen, die durch die DEPRAG Otto-Carl-Schulz-Stiftung sowie die Stadt Amberg bereitgestellt wird. Diese Initiative richtet sich speziell an bedürftige und talentierte Studierende der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH). Die Deadline für die Bewerbung um die Stipendien ist auf den 31. Oktober 2024 festgelegt, und darüber hinaus erstattet die Stadt den Studentenwerkbeitrag bis zum 31. Dezember 2024.
Die DEPRAG Otto-Carl-Schulz-Stiftung ist seit 1944 aktiv und steht unter der Verwaltung der Stadt Amberg. Ihr Ziel ist es, „begabte, würdige und bedürftige Studierende“ zu unterstützen. Diese Wertschätzung durch eine Stiftung hat ihren Ursprung in der Amberger Maschinenbauindustrie und soll den finanziellen Druck, den viele Studierenden während ihres Studiums empfinden, reduzieren.
Details zur finanziellen Unterstützung
Die Studienbeihilfe stellt eine wertvolle Ressource für Studierende dar, die finanziell stark gefordert sind. Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, müssen Bewerber einige Kriterien erfüllen. Die Anträge für die Beihilfe werden jedes Jahr zu Beginn des Wintersemesters angenommen. Neben der deutschen Staatsangehörigkeit müssen die Studierenden seit mindestens fünf Jahren in Amberg oder im Landkreis Amberg-Sulzbach wohnen. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten für auswärtige Studierende der OTH, Unterstützung zu erhalten.
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind recht umfangreich und umfassen unter anderem einen Lebenslauf, das Abiturzeugnis sowie die Immatrikulationsbescheinigung. Wenn vorhanden, sollten auch Diplome und der Einkommensteuerbescheid der Eltern beigefügt werden. Die Dokumente können beim Haushalts- und Steueramt der Stadt Amberg eingereicht werden, wo die Anträge dann verarbeitet werden.
Zusätzliche finanzielle Erleichterung durch die Erstattung
Neben der Beihilfe für das Studium bietet die Stadt Amberg eine zusätzliche finanzielle Entlastung, indem sie den Studentenwerkbeitrag in Höhe von 52 Euro für das Wintersemester zurückerstattet. Dies gilt speziell für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Amberg haben. Auch hier ist eine fristgerechte Antragstellung erforderlich, die ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen muss. Die Formulare für die Erstattung können bequem online auf der Website der Stadt Amberg abgerufen werden.
Solche Initiativen sind besonders wichtig, um Studierenden nicht nur den Zugang zur Bildung zu erleichtern, sondern auch um deren Studienzeit zu fördern und zu unterstützen. Die Chance auf finanzielle Hilfe kann für viele ein entscheidender Faktor sein, um erfolgreich durch das Studium zu kommen und sich auf die eigene Karriere vorzubereiten. Nähere Informationen zu diesem Programm sind in einem ausführlichen Bericht auf www.oberpfalzecho.de einzusehen.