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Baujagd in Rheinland-Pfalz: Tierschutz oder politische Spielerei?

Katrin Eder, die grüne Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, hat trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse und Tierschutzanliegen die nicht tierschutzkonforme Baujagd im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes aufgegeben, was zu scharfer Kritik von Tierschutzorganisationen führt, die den Tierschutz als politischen Spielball betrachten.

Die Debatte um die Baujagd in Rheinland-Pfalz hat kürzlich an Fahrt aufgenommen, als die Umweltministerin Katrin Eder von den Grünen öffentlich ihre Unterstützung für diese umstrittene Jagdform bekundete. Dies geschah trotz ausgeprägter Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes und der Wissenschaft, die die Praktiken der Baujagd kritisch hinterfragen. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass unter der Baujagd die Bestände von bodenbrütenden Jagdvögeln, wie dem Fasan und dem Rebhuhn, weiter zurückgegangen sind. Diese Situation wirft Fragen über die Prioritäten in der Landesregierung auf und wie der Tierschutz innerhalb politischer Verhandlungen gewichtet wird.

Katrin Eder hat, entgegen der ursprünglichen Pläne zur Novellierung des Landesjagdgesetzes, das Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd in Gesprächen mit der Jägerschaft aufgegeben. Diese Entscheidung könnte als eine Verletzung des offiziellen Koalitionsvertrags angesehen werden, der den Tierschutz in Rheinland-Pfalz hoch priorisiert. Ein offener Brief von Wildtierschutz Deutschland fordert Eder auf, die Baujagd erneut zu überdenken und unterstreicht die negative Wahrnehmung, die diese Entscheidung in der Gesellschaft hervorrufen könnte.

Der offene Brief von Wildtierschutz Deutschland

In dem offenen Brief wird Eder darauf hingewiesen, dass die Jagdgesetzentwürfe ihrem eigenen Anspruch, den Tierschutz zu stärken, widersprechen. Die Baujagd, die das Jagen von Füchsen und anderen Tieren in ihren Bauten umfasst, ist nicht nur nicht tierschutzkonform, sondern auch als ineffizient erachtet worden. Eder wird aufgefordert, die Interessen der Jagdlobby nicht über den Tierschutz zu stellen, wie es der Eindruck erweckt.

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Wildtierschutz Deutschland erinnert daran, dass ein Verbot dieser Praktiken bereits in anderen Ländern durchgesetzt wurde. So gibt es in Baden-Württemberg seit Jahren ein Verbot der Baujagd, was die Frage aufwirft, warum Rheinland-Pfalz hier keine ähnlichen Schritte unternimmt. Die in diesem Zusammenhang angeführten Argumente beschreiben deutliche Risiken für die Jagdhunde und die unverhältnismäßigen Kosten in Verbindung mit dieser Jagdmethode.

Die Baujagd zeichnet sich vor allem durch die hohe Gefahr aus, sowohl für die Tiere als auch für die eingesetzten Hunde. Berichten zufolge kommt es häufig zu Verletzungen bei der Baujagd, sowohl bei Wildtieren als auch bei Hunden. In vielen Fällen werden Hunde sogar während der Jagd schwer verletzt oder sterben, was die Kritiker der Baujagd anprangern.

Besonders hervorzuheben ist das Beispiel aus der Schweiz, wo in einzelnen Kantonen die Baujagd mittlerweile stark eingeschränkt oder sogar ganz verboten ist. Dies zeigt, dass es Alternativen gibt, die den Tierschutz in den Vordergrund stellen und nachhaltige Jagdpraktiken nutzen.

Die angestrebte Novellierung des Landesjagdgesetzes beinhaltet zufolge der Landesregierung, dass sowohl beim Dachs als auch beim Fuchs klare Regeln zur Durchführung der Jagd festgelegt werden sollen. In der Begründung wird ausgeführt, dass es bei der Jagd auf Dachs oft zu Verletzungen zwischen dem Tier und dem Jagdhund kommt. Daher wird fordert, dass sich der Fokus klar auf tierschutzgerechte Maßnahmen richten sollte. Kritiker argumentieren jedoch, dass dies nicht ausreichend ist, um die Risiken und die Unmenschlichkeit der Baujagd zu verhindern.

In den kommenden Monaten wird weiterhin kritisch beobachtet, wie die Politik in Rheinland-Pfalz auf die anhaltende Kritik reagiert und inwieweit der Tierschutz in der zukünftigen Jagdgesetzgebung tatsächlich eine Rolle spielen wird. Es bleibt abzuwarten, ob Katrin Eder und ihre Kollegen bereit sind, aus den Erfahrungen anderer Bundesländer zu lernen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl den Tierschutz als auch die nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände ernst nehmen.

– NAG

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