Steigende Trockenheit führt zu Einschränkungen bei Wasserentnahmen in Waldshut-Tiengen
Die Region Waldshut-Tiengen steht vor einer neuen Herausforderung: Angesichts der zunehmenden Trockenheit und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gewässerökologie hat die Verwaltung nun beschlossen, das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern einzuschränken. Diese Maßnahme, die mit einer Rechtsverordnung am 07.08.2024 in Kraft trat, ist eine Reaktion auf die veränderten klimatischen Bedingungen und die langen Trockenperioden in den letzten zwei Jahrzehnten.
Ursprung der Problematik: Klimawandel und Niederschlagsmangel
Die regionalspezifische Untersuchung stellt fest, dass seit 2013 kaum nennenswerte Niederschläge in der Region verzeichnet wurden, die zur Wiederauffüllung der Grundwasserreserven beitragen könnten. Erste Landesbeamtin Tina Schlick erläutert: „Die letzten beiden Jahrzehnte zeigen eindrücklich, dass sich klimatisch veränderte Bedingungen eingestellt haben. Insbesondere die Sommermonate werden heißer und trockener, während die Winter tendenziell milder ausfallen, was im Wasserhaushalt bemerkbar ist.“ Diese veränderten Wetterverhältnisse wirken sich negativ auf oberflächennahe Grundwasservorkommen und auch auf tiefere Grundwasserleiter aus.
Folgen der Wasserknappheit auf die Gewässerökologie
Eine der gravierendsten Auswirkungen der Trockenheit ist die drastische Reduzierung des Wasserflusses in kleinen Fließgewässern. Viele solcher Gewässer führen über Monate hinweg nur sehr wenig Wasser, was langfristig die Gewässerökologie gefährden kann. Der Zusammenhang zwischen Grundwasser und Oberflächengewässer wird deutlich: Ein ausreichender Wasserstand ist nicht nur entscheidend für die Natur, sondern auch für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.
Einschränkungen für Wasserentnahmen
Um die Lebensbedingungen in den Gewässern zu schützen und die natürlichen Resilienz zu fördern, sieht die neue Regelung vor, dass das Entnehmen von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern, einschließlich Fließgewässern, Weihern und Seen, untersagt wird, sobald an drei festgelegten Referenzpegeln ein kritischer Wasserstand erreicht oder unterschritten wird.
Wo und wann sind die Regelungen gültig?
Die Regelungen gelten in allen Gemeinden des Landkreises Waldshut, speziell für die Gewässer in St. Blasien (Alb), Lauchringen (Wutach und Kotbach). Ausnahmen bestehen nur für Wasserentnahmen aus dem Rhein und andere rechtlich zulässige Entnahmen. Die aktuellen Wasserstände sind über eine Online-Plattform oder eine telefonische Hotline abrufbar, was Einwohnern ermöglicht, sich aktiv über die Lage zu informieren.
Die Bedeutung für die lokale Gemeinschaft
Diese Maßnahmen sind nicht nur als Antwort auf die Umweltproblematik zu sehen, sondern auch als ein notwendiger Schritt zum Schutz der Lebensräume in der Region. Die Gemeinde wird aufgefordert, verantwortungsvoll mit den begrenzten Wasserressourcen umzugehen, um sowohl die Natur als auch die eigenen Wasserbedürfnisse auf recht nachhaltige Weise sicherzustellen. Der Schutz der Gewässer und des Grundwassers ist von essenzieller Bedeutung für die Zukunft der Region.
– NAG