Karlsruhe (dpa) – Ein bahnbrechendes Urteil könnte für Facebook-Nutzer in Deutschland weitreichende Folgen haben! Nach einem massiven Datendiebstahl, bei dem die Daten von über 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern ins Netz gelangten, zeigt der Bundesgerichtshof (BGH) erste Anzeichen, dass Betroffene auf Schadenersatz hoffen können. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters stellte klar, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen könnte, um Ansprüche geltend zu machen. Dabei müssen die Kläger lediglich nachweisen, dass ihre Daten unrechtmäßig verwendet wurden, nicht jedoch, dass sie unter immateriellen Schäden wie Ängsten oder Sorgen leiden.
Der Skandal um Facebook-Daten
Der Datenskandal, der im April 2021 ans Licht kam, sorgt weiterhin für Aufregung! Unbekannte hatten eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt, um die sensiblen Informationen von Millionen Nutzern abzugreifen und diese dann öffentlich zugänglich gemacht. Trotz zahlreicher Klagen, die in den meisten Fällen vor Landes- und Oberlandesgerichten abgewiesen wurden, bleibt die Hoffnung auf eine höchstrichterliche Klärung bestehen. Das Urteil des BGH könnte nicht nur für die Kläger von Bedeutung sein, sondern auch für viele andere Verfahren, die derzeit in Deutschland anhängig sind.
Der Facebook-Konzern Meta hingegen bleibt gelassen und sieht die Klagen als unbegründet an. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields betonte nach der Verhandlung, dass es keinen Hack der Facebook-Systeme gegeben habe und somit kein Datenschutzverstoß vorliege. Doch die rechtlichen Auseinandersetzungen sind noch lange nicht vorbei, und die Betroffenen warten gespannt auf das endgültige Urteil des BGH, das die Weichen für die Zukunft der Datenschutzklagen stellen könnte.