Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Villingen-Schwenningen und der privaten Kindertagesstätte Kikripp gab es eine weitere Niederlage für die Stadtverwaltung. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied am 20. Dezember, dass die finanziellen Forderungen der Stadt, die sich auf rund 1,3 Millionen Euro belaufen, möglicherweise rechtswidrig sind. Dieser Beschluss könnte potenziell schwerwiegende Folgen für die Stadt haben, da die Rückforderungsansprüche die Kikripp in eine existenzielle Krise treiben könnten, wie der Schwarzwälder Bote berichtete.
Die Stadt hatte ursprünglich sechs Verwaltungsbescheide erlassen, um Zuschüsse aus den Jahren 2018 bis 2023 zurückzufordern, da sie diese als überhöht erachtete. Diese Forderungen wurden jedoch bereits am 30. September 2024 aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Kikripp hatte mit Eilanträgen Widerstand geleistet und erfolgreich argumentiert, dass ihr Interesse, von einer möglichen Insolvenz verschont zu bleiben, das öffentliche Interesse an einem sofortigen Vollzug überwiegt. Damit wurde eine sofortige Schließung der Kita abgewendet, wie der Südkurier ausführte.
In einer Presseerklärung forderte Prokurist Marius Neininger von der Kikripp die Stadtverwaltung auf, Erklärungen für ihr Vorgehen abzugeben. Er brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Stadt seit Jahren in der Pflicht gewesen wäre, die Ansprüche ordnungsgemäß zu klären, anstatt jetzt exorbitante Forderungen aufzustellen. Diese Situation wirft nicht nur Fragen zur Handlungsweise der Stadtverwaltung auf, sondern zeigt auch die potenziellen Konsequenzen für die Kikripp und die betroffenen Familien auf, die auf eine Weiterführung der Betreuung angewiesen sind.
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