In Villingen-Schwenningen hat die Katzenschutzverordnung am Freitag, dem 15. November, das Licht der Welt erblickt! Diese bahnbrechende Regelung, die bereits am 15. Mai vom Gemeinderat beschlossen wurde, bringt frischen Wind in die Welt der Freigängerkatzen. Jetzt müssen Katzenhalter aktiv werden, denn die neuen Vorschriften sind klar: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sind Pflicht!
Die Verordnung zielt darauf ab, das unkontrollierte Wachstum der Katzenpopulation zu stoppen und das leidige Katzenelend in der Region zu bekämpfen. Katzenhalter sind nun verpflichtet, ihre Tiere von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Doch das ist noch nicht alles! Jede Katze muss auch eindeutig gekennzeichnet werden – sei es durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um verlorene Katzen schnell ihren Besitzern zuzuordnen.
Strenge Auflagen und Konsequenzen
Die Registrierung der Katzen erfolgt kostenlos über die Haustierregister von Tasso oder dem Deutschen Tierschutzbund. Halter müssen ihre Kontaktdaten angeben, damit sie im Falle eines Verlustes schnell erreicht werden können. Doch Vorsicht! Wer die neuen Vorschriften missachtet, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wird eine nicht kastrierte, nicht gekennzeichnete und nicht registrierte Katze aufgegriffen, kann die Stadt die Kastration auf Kosten des Halters anordnen. Und das ist noch nicht alles: Nach einer 48-Stunden-Frist wird die Katze an dem Ort freigelassen, an dem sie gefunden wurde.
Der Tierschutzverein Villingen-Schwenningen hat bereits angekündigt, die Maßnahmen sofort umzusetzen. Alle nicht gekennzeichneten Katzen gelten als halterlos und werden ins Kreistierheim Donaueschingen gebracht. Sollte der Besitzer nach der Frist ermittelt werden, muss er für die Kosten aufkommen – auch wenn er das Tier nicht mehr abholt. Diese drastischen Schritte sind notwendig, denn die verwilderten Katzenpopulationen haben in den letzten Jahren dramatisch zugenommen, und die Tierheime sind überlastet!