In Ulm wird in der Innenstadt, insbesondere während des bevorstehenden Weihnachtsmarktes, ein umfassendes Waffen- und Messerverbot eingeführt. Diese Maßnahme wurde von Oberbürgermeister Martin Ansbacher in seiner Schwörrede angekündigt und tritt nun endlich in Kraft. Die Regelung, die offiziell am 15. Oktober 2024 wirksam wird, zielt darauf ab, die Sicherheit in der Stadt zu erhöhen und wirkt sich auf alle Verkehrsbereiche im Zentrum aus.
Ab Dienstag ist das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern sowie von Schusswaffen, Schreckschuss- und sogenannten "Anscheinswaffen" strengstens verboten. Auch Pfefferspray und Elektroschocker dürfen nicht mehr mitgeführt werden. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Das Verbot im Detail
Die Ulmer Waffenverbotszone erstreckt sich vom Hauptbahnhof bis zur Frauenstraße, begrenzt durch die Olgastraße im Norden und die Neue Straße im Süden. Die Zeiten, in denen das Verbot gilt, sind genau festgelegt: Freitags von 20 Uhr bis 6 Uhr am Samstag, samstags von 20 Uhr bis 6 Uhr am Sonntag, sowie in der Nacht vor Feiertagen. Diese zeitliche Restriktion wurde aufgrund eingehender Analysen in Zusammenarbeit mit der Polizei festgelegt. Rainer Türke, der Leiter der Bürgerdienste, betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme: „Es geht darum, schwere Straftaten, die unter Einsatz von Waffen und Messern begangen werden, zu verhindern und die Menschen in der Ulmer Innenstadt zu schützen.”
Durch die Einführung dieser Verbotszone erhält die Polizei die Möglichkeit, Personen ohne konkreten Anlass zu kontrollieren und beschlagnahmte Waffen dauerhaft einzuziehen. Dies soll nicht nur präventiv, sondern auch repressiv wirken, um die Verfügbarkeit von Messern in der Öffentlichkeit zu minimieren. Polizeidirektor Joachim Hardegger bekräftigt: „Die Maßnahme trägt zur Verhinderung von Straftaten bei und wird durch verstärktes Polizeipräsenz während der Verbotszeiten ergänzt.”
Diese Neuerung ist Teil eines größeren Konzeptes zur Erhöhung der Sicherheit und Sauberkeit in Ulm. Es ist nicht mehr notwendig, dass die Verbotszonen in Gebieten mit besonderer Kriminalität angeordnet werden; nun sind auch stark frequentierte Zonen wie die Innenstadt für solche Maßnahmen geeignet. Bis Juli 2024 haben nur drei Städte in Baden-Württemberg diese neuen Bestimmungen in Anspruch genommen.
Das Anbringen von Hinweisschildern zur Kennzeichnung der Verbotszone wird von der Stadt voraussichtlich abgelehnt, um nicht das Sicherheitsgefühl der Bürger zu beeinträchtigen. Rainer Türke stellt klar: „Die Ulmer Innenstadt ist keine lebensgefährliche Zone.” In anderthalb Jahren erfolgt eine Überprüfung der Waffen- und Messerverbotszone in Abstimmung mit der Polizei und der Bundespolizei. Ziel ist es, herauszufinden, ob die Maßnahme den gewünschten Effekt erzielt und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Vorerst gilt das Verbot für zwei Jahre, was zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen soll, wie bereits in anderen Städten erprobt.
Für weitere Informationen zu den Details dieses wichtigen Schrittes in Richtung Sicherheit in der Ulmer Innenstadt, siehe den Bericht auf www.ulm-news.de.
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