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Steinwurf auf Grüne: Neu-Ulmer Angeklagter mit Bewährungsstrafe davongekommen

Auf einem Wahlkampf-Event der Grünen in Neu-Ulm wurde die Bühne von einem 500 Gramm schweren Betonstein attackiert! Die bayerischen Spitzenkandidaten Katharina Schulze und Ludwig Hartmann waren gerade dabei, sich den Zuhörern zu präsentieren, als der Stein – offensichtlich geworfen von einem 46-Jährigen, der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten musste – durch die Luft flog. Der Mann fühlte sich offenbar von den politischen Inhalten der Grünen provoziert und räumte vor Gericht ein, den Stein geworfen zu haben, jedoch ohne die Absicht, jemandem zu verletzen.

Rückblick auf den dramatischen Vorfall

Der Vorfall ereignete sich im September 2023 während einer angespannten Wahlkampfveranstaltung, die durch Pfiffe und Buhrufe von Gegnern begleitet war. Die geschockte Schulze beschrieb den Moment als „krassesten Moment“ des Wahlkampfs, und ein Video zeigte den Wurf und die eindringliche Reaktion von Sicherheitskräften, die den Angreifer festnahmen. Bei der Festnahme gab es Widerstand, bei dem ein Beamter verletzt wurde; im Rucksack des Eingerschrittenen fand man ein Schweizer Taschenmesser und einen Kubotan, ein Schlagwerkzeug.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus übernahm die Ermittlungen, was die politische Dimension des Vorfalls unterstreicht. Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei Schulze, die daraufhin eine direkte Entschuldigung annahm, jedoch deutlich machte, dass ein Steinwurf nichts mit demokratischem Verhalten zu tun habe. Nach einem heftigen Plädoyer der Staatsanwältin, die von einer extrem demokratiefeindlichen Tat sprach, wurde der Mann schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss zudem 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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Ein Urteil mit Konsequenzen

Obwohl das Gericht die Bewährungsstrafe als positiv für den Angeklagten betrachtete, unterstrich die Richterin die Schwere des Handelns: Es hätte zu ernsthaften Verletzungen kommen können, was den Vorfall noch gefährlicher machte. Mit einem klaren „Das zeigt, dass es Sie null interessiert hat“ endete die Verhandlung, und das Urteil ist jetzt rechtskräftig, keine Rechtsmittel wurden eingelegt.

Quelle/Referenz
schwaebische.de

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