Ein dramatisches Kapitel im Erbstreit um das Millionenvermögen des Ulmer Drogeriechefs Erwin Müller hat seinen Schlusspunkt gefunden! Die drei Adoptivkinder des Unternehmers müssen auf ein Erbe von 500 Millionen Euro verzichten, nachdem das Urteil des Landgerichts Ulm nun rechtskräftig ist. Die Adoptivkinder hatten gegen einen Vertrag geklagt, der bei ihrer Adoption unterzeichnet wurde, in dem sie auf ihren Pflichtteil am Erbe verzichtet hatten. Sie argumentierten, der Vertrag sei sittenwidrig und sie hätten nicht gewusst, was sie unterschrieben.
Doch die Richterin wies die Klage der Adoptivkinder entschieden zurück! Sie stellte klar, dass ein Erbschaftsverzicht bei einer Erwachsenen-Adoption nicht ungewöhnlich sei. Die Kläger hatten nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie den Vertrag nicht rechtzeitig erhalten hatten. Die Richterin war überzeugt, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts verstehen konnten. Trotz anfänglicher Überlegungen, gegen das Urteil vorzugehen, entschieden sich die Adoptivkinder letztendlich, keine Rechtsmittel einzulegen, da sie die finanziellen Mittel dafür nicht aufbringen konnten.
Versprechungen und Enttäuschungen
Erwin Müller, der die Adoptivkinder im Erwachsenenalter annahm, hatte ihnen einst ein sorgenfreies Leben versprochen. „Es soll euch an nichts fehlen. Geld spielt keine Rolle“, soll er gesagt haben. Doch die versprochenen Schenkungen, darunter eine Finca auf Mallorca und großzügige finanzielle Zuwendungen, blieben aus. Stattdessen erhielten die Adoptivkinder nur eine Schenkung von 400.000 Euro alle zehn Jahre. Die Adoptionen selbst könnten dazu gedient haben, die Erbansprüche innerhalb der Familie zu verschieben, was möglicherweise zu Lasten Müllers leiblichem Sohnes ging, der jedoch nicht gegen den Vertrag klagte.