Baden-Württemberg

Toilettenverbot in Horb: Schüler empört über neue Regelung!

In einer schockierenden Entscheidung hat die Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule in Horb, Baden-Württemberg, das Toilettenverbot während des Unterrichts eingeführt, um Störungen zu vermeiden, was vor allem zahlreiche Erwachsene unter den Schülern empört – ist das noch zumutbar?

In Horb, einer Stadt in Baden-Württemberg, sorgt eine neue Schulregelung für eine hitzige Debatte. Die Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule hat beschlossen, dass Schüler während des Unterrichts nicht mehr auf die Toilette gehen dürfen. Diese Maßnahme, die zu einer bemerkenswerten Einschränkung für die Schüler führt, hat bereits zu Empörung unter den Betroffenen geführt.

Ein Leserbrief, der dem Schwarzwälder Boten zuging, beschreibt die Verärgerung eines Schülers, der auf die Tatsache hinweist, dass viele der Schüler bereits über 20 Jahre alt sind. Dennoch sieht die Schule es anscheinend als notwendig an, den Toilettengang zu reglementieren, was bei den Schülern auf Unverständnis stößt. Bereits zuvor hatte eine Grundschule in Horb mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen, indem sie die Verwendung von Toilettenpapier rationierte.

Stellungnahme des Rektors

Rektor Jochen Lindner hat die Entscheidung, die neue Regelung einzuführen, verteidigt. Er äußerte gegenüber den Stuttgarter Nachrichten, dass die Schüler zuletzt in immer größerem Maße den Unterricht durch häufige Toilettengänge gestört hätten. Zudem bemängelte er, dass minderjährige Schüler sich während dieser Zeiten der Aufsicht entzogen. Es gab bereits Vorfälle, bei denen Schüler auf den Toiletten rauchten oder das Schulgelände ohne Erlaubnis verließen.

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Lindner betont zudem, dass die Schule eine erzieherische Verantwortung habe, die die Schüler auf das Berufsleben vorbereiten solle. „Die Durchführung von Toilettengängen in Pausen gehört dazu“, äußerte er. Er stützt sich dabei auf die Grundsätze der Berufsschule, die neben der schulischen auch eine praktische und soziale Verantwortung trägt.

Ausnahmen und rechtliche Aspekte

Trotz der strengen Regelung gibt es Ausnahmen für Schüler, die gesundheitliche Probleme haben und häufiger zur Toilette müssen. Dazu zählen beispielsweise Erkrankungen wie eine Blasenentzündung oder auch die Menstruation. Allerdings wird den betroffenen Schülern auferlegt, dies vorher mit der Schulleitung abzusprechen, was aus Sicht mancher Schüler eine peinliche Situation darstellen kann. „Wer möchte über intime Gesundheitsprobleme mit dem Rektor sprechen?“, fragen sich viele.

Die juristische Grundlage für diese Regelung ist ebenfalls ein kontroverses Thema. Laut dem Online-Portal AnwaltOnline ist ein komplettes Toilettenverbot während des Unterrichts rechtlich fragwürdig. Ein Grundrecht, wie etwa das auf körperliche Unversehrtheit, könne nicht durch Hausordnungen oder andere Regelungen der Schule eingeschränkt werden. Dennoch sei es hinnehmbar, dass Lehrer während kritischer Unterrichtsphasen, etwa in Prüfungen, den Toilettengang reglementieren, vorausgesetzt, es wird kein pauschales Verbot erlassen.

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Diese Situation wirft zentrale Fragen über die Rechte der Schüler, deren Bedürfnisse und die Aufgabe der Schule auf. Ob das eingeführte Verbot weiterhin Bestand haben wird oder ob es zu Anpassungen kommen könnte, bleibt abzuwarten. Die Diskussion um das Toilettenverbot in Horb ist somit ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse junger Menschen ernst zu nehmen und dabei die Balance zwischen Regelung und Freiheit zu finden.

Für vertiefte Informationen zu diesem Thema kann der Bericht auf www.merkur.de konsultiert werden.

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