In einem nicht alltäglichen Schritt hat eine Schule in Baden-Württemberg, konkret die Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule in Horb, ein Verbot ausgesprochen, das Schülern untersagt, während des Unterrichts die Toilette zu betreten. Diese Entscheidung sorgt für erhebliche Diskussionen unter den Betroffenen und deren Eltern.
Die Regelung erlaubt den Toilettengang einzig in den Pausen, wie aus einer Leserzuschrift an den Schwarzwälder Boten hervorgeht. Diese restriktive Maßnahme wurde auch von den Stuttgarter Nachrichten aufgegriffen. Besonders verwundert sind viele über die Tatsache, dass ein Großteil der Schüler bereits über 20 Jahre alt ist. Dennoch räumt die Schule den Jugendlichen nicht das nötige Verantwortungsbewusstsein ein.
Stellungnahme des Schulleiters
Jochen Lindner, der Rektor der Schule, erklärte gegenüber den Stuttgarter Nachrichten, dass ein Anstieg der Toilettengänge in jüngster Zeit beobachtet wurde. Dies habe zu Störungen im Unterricht geführt, da Schüler häufig den Raum verlassen würden. Darüber hinaus habe es Vorfälle gegeben, bei denen Minderjährige auf den Toiletten rauchten oder sich ohne Erlaubnis vom Schulgelände entfernten. Lindner betont, dass die Schule auch eine erzieherische Verantwortung trägt und dass die Schüler lernen sollten, ihre Toilettengänge in den Pausen zu erledigen.
Das Verbot trifft auf gemischte Reaktionen, da viele Schüler es als eingeschränkt empfinden, insbesondere wenn gesundheitliche Probleme auftreten, die vermehrte Toilettengänge notwendig machen. Lindner gibt in seiner Erklärung an, dass in solchen Fällen, wie bei einer Blasenentzündung oder während der Menstruation, Ausnahmen gemacht werden. Allerdings müssen die Schüler in solchen Situationen im Voraus mit der Schulleitung sprechen, was viele als belastend empfinden. Ein Leserbrief kritisierte dies und fragte, wer bereit sei, solche sensiblen Themen mit der Schulleitung zu erörtern.
Rechtliche Bedenken
Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wird ebenfalls in Frage gestellt. Laut dem Online-Portal AnwaltOnline sei ein pauschales Verbot des Toilettenbesuchs während des Unterrichts nicht zulässig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Bedürfnisse der Schüler stehen meiner Meinung nach dem entgegen. Es könnten allerdings allgemeine Verhaltensrichtlinien erstellt werden, um sicherzustellen, dass Toilettengänge möglichst in den Pausen vorgenommen werden. Ein generelles Verbot sei jedoch nicht gerechtfertigt.
Dieser Vorfall wirft spannende Fragen über die Gestaltung von Schulregeln auf und darüber, wie Schulen das Verantwortungsbewusstsein ihrer Schüler fördern können, ohne deren Grundrechte zu verletzen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.merkur.de.