In Stuttgart wird es am Dienstag, um 14:00 Uhr, eine wichtige Entscheidung im rechtlichen Streit um die Finanzierung des baden-württembergischen Pavillons auf der Expo 2020 in Dubai geben. Laut einem Sprecher des Landgerichts wird die Kammer direkt über die Schadenersatz-Klage des Landes entscheiden, was entweder in Form eines Urteils geschehen kann oder durch einen sogenannten Beweisbeschluss, der Zeugenladungen oder Gutachten beinhalten könnte.
Die vergangenen Verhandlungen hatten ergeben, dass das Gericht bereits Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Klage äußerte. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Kammer zu der vorläufigen Einschätzung gelangt sei, dass die Klage kaum Chancen auf Erfolg habe.
Hintergrund des Projekts
Das Projekt rund um das rund 15 Millionen Euro teure Baden-Württemberg-Haus wurde ursprünglich von drei Partnern getragen: der Ingenieurkammer, Fraunhofer und der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM). Geplant war, das Gebäude größtenteils durch Sponsorengelder zu finanzieren, was das Projekt als Initiative „aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“ positionierte. Doch das Land Baden-Württemberg musste in der Endphase wesentlich mehr Geld beisteuern als ursprünglich angedacht, nämlich 2,8 Millionen Euro für die Ausstellung und darüber hinaus das Gros der Baukosten des Pavillons.
Zusätzlich sind die Umstände rund um den Pavillon auch Gegenstand eines Untersuchungsausschusses des Landtags gewesen, was das öffentliche Interesse weiter steigert. Durch die gegenwärtigen rechtlichen Auseinandersetzungen will das Land klären lassen, inwiefern die Partner verpflichtet sind, ihm sämtliche Kosten zu ersetzen, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstanden sind oder noch entstehen werden, um die finanziellen Fragestellungen endgültig zu klären.
Dieser Prozess hat nicht nur rechtliche Dimensionen, sondern auch eine politische Brisanz, da er das Bild von öffentlicher und privater Zusammenarbeit in Frage stellt und die Verantwortung der beteiligten Partner hervorhebt. Angesichts der Ausmaße dieses kostspieligen Vorhabens wird die Entscheidung des Gerichts mit Spannung erwartet. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.zvw.de.