In Baden-Württemberg nimmt die Jugendkriminalität besorgniserregende Ausmaße an. Die hat sich jüngst lautstark für einen Ausbau der „Häuser des Jugendrechts“ ausgesprochen, um gefährdete Jugendliche rechtzeitig zu erreichen und sie von einer kriminellen Laufbahn abzuhalten. Es ist ein Aufruf zur Reaktion auf eine alarmierende Situation, die die gesellschaftliche Sicherheit betrifft. Der SPD-Rechtsexperte Boris Weirauch äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die steigenden Zahlen von straffälligen Jugendlichen nicht ignoriert werden können. Diese Häuser sollen flächendeckend über alle 17 Landgerichtsbezirke in Baden-Württemberg etabliert werden, um den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden.
Bislang existieren nur neun Einrichtungen, in denen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendämter Hand in Hand arbeiten, um auf die Bedürfnisse dieser jungen Menschen einzugehen. Weirauch hebt hervor, wie wichtig es ist, dass straffällige Jugendliche nicht durch das Raster fallen und schnell Grenzen aufgezeigt bekommen. Eine begleitende Jugendsozialarbeit soll zudem verhindern, dass sie erneut auf die schiefe Bahn geraten. Diese Aspekte stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und tragen zur Prävention bei.
Entwicklung und Expansion der Einrichtungen
Das Konzept, ein Haus des Jugendrechts zu schaffen, wurde vor 25 Jahren in Stuttgart-Bad Cannstatt ins Leben gerufen – ein innovativer Schritt, der seitdem in weiteren Städten wie Pforzheim, Mannheim, Heilbronn und anderen Nachahmung gefunden hat. Es folgen bereits Pläne für neue Einrichtungen in Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Böblingen und Stuttgart-Mitte. Zusammen bilden diese Institutionen ein Netzwerk, das nach dem Prinzip der interdisziplinären Zusammenarbeit funktioniert. Jedes „Haus des Jugendrechts“ soll als Anlaufstelle dienen, wo Jugendliche Unterstützung und Hilfe nach einem Delikt erhalten können.
Die Situation hat sich in den letzten Jahren dramatisch gewandelt. Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges (CDU), wird heute die Strafverfolgungsstatistik für das vergangene Jahr präsentieren, bei der ein Anstieg der verurteilten Minderjährigen prognostiziert wird. Dies korreliert mit obskuren Trends in der Kriminalität und deutet auf eine wirksame Notwendigkeit hin, nicht nur auf die Straftaten zu reagieren, sondern diese auf ihren Ursprung zurückzuführen und die Jugendlichen rechtzeitig zu unterstützen.
Besonders alarmierend ist der jüngste Bericht von Innenminister Thomas Strobl (CDU), welcher den Anstieg der Jugendkriminalität unter 21-Jährigen um 13,7 Prozent dokumentiert. Diese Zunahme stellt ein Zehnjahreshoch dar und weist gleichzeitig auf einen dramatischen Anstieg von tatverdächtigen Kindern unter 14 Jahren hin, der um mehr als 40 Prozent in den letzten neun Jahren gestiegen ist. Vor allem in den Deliktbereichen Diebstahl und gefährliche Körperverletzung zeigt sich ein besorgniserregender Trend.
Die Stärke der Häuser des Jugendrechts liegt nicht nur in der Strafverfolgung, sondern in der präventiven Arbeit, die dringend erforderlich ist, um den Abwärtstrend zu stoppen und die Jugendlichen auf den richtigen Weg zu bringen. Durch Interaktionen und Angebote vor Ort kann diesen jungen Menschen eine alternative Perspektive geboten werden, sei es durch soziale Projekte oder Bildungsmaßnahmen.
– NAG