Eine tote Wildsau, die seit Ende September wie ein Mahnmal an der Kreisstraße zwischen Sigmaringen und Unterschmeien liegt, sorgt für Diskussionen! Wer ist für die Beseitigung des unglücklichen Tieres verantwortlich? Diese Frage spaltet die Meinungen der Behörden und Jäger. ganz klar ist: Die Unklarheit bleibt bestehen!
Sebastian Korinth, der Pressesprecher im Sigmaringer Landratsamt, betont, dass normalerweise der Jagdpächter für derartige Tierkadaver zuständig ist. Doch Kreisjägermeister Hans-Jürgen Klaiber hat da eine andere Sichtweise. Er erklärt, dass das Bergen von verletztem Wild und deren Beseitigung nach Unfällen eine „freiwillige Leistung“ der Jäger sei – kein gesetzliches Muss! Jährlich sind die Jäger im Landkreis Sigmaringen bei über 1.000 Wildunfällen im Einsatz, und er fordert mehr Klarheit. Denn eine rechtliche Verpflichtung zur Beseitigung gibt es nicht!
Wer trägt die Verantwortung?
Der Kreisjägermeister macht deutlich: Gibt es nach einem Unfall einen erreichbaren Jagdpächter, kann dieser eine Unfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen und das Tier fachgerecht entsorgen. Ansonsten schauen die Jäger in die Röhre! Klaiber bringt die Sache auf den Punkt: „In letzter Instanz ist die Straßenmeisterei für die Entsorgung zuständig“, wenn das tote Wild am Straßenrand verbleibe. Auch wenn er versöhnlich anklingt und verspricht, dass die Jäger weiterhin diesen Service freiwillig bieten werden, bleibt eines unklar: Die Beseitigung der toten Wildsau ist ein leidiges Thema, das dringend einer Lösung bedarf!