In der heutigen Zeit ist es unabdingbar, dass Orte, die unter einer hohen Verkehrsbelastung leiden, entsprechende Maßnahmen erhalten, um die Lebensqualität ihrer Bewohner zu sichern. Viele Menschen denken, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf bestimmten Straßen eine logische und effektive Lösung wäre, um den durch Transitverkehre entstehenden Lärm und die Gefahren zu mindern. Die Realität sieht jedoch oft anders aus.
Ein Beispiel dafür ist der Kreis Sigmaringen. Hier müssen Anwohner unverständlicherweise abwarten, bis die Verkehrsbelastung nach einer Umleitung eine kritische Grenze erreicht, bevor überhaupt Maßnahmen ergriffen werden. Laut den derzeitigen Regeln muss die Anzahl der Fahrzeuge auf einer Straße auf das Doppelte ansteigen, bevor von den Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung gezogen wird. Dies bedeutet, dass die Anwohner von Orten wie Jungnau, die ohnehin bereits unter hohem Verkehr leiden, sich kaum Hoffnungen auf Erleichterungen machen können.
Unfaire Verkehrsregelung belastet Anwohner
In Jungnau bewegen sich täglich rund 3000 Fahrzeuge durch die Straßen, und es ist kaum vorstellbar, dass dieser Wert auf 6000 ansteigt. Die Entscheidung, in bestimmten Nachtstunden Tempo 30 einzuführen, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt angesichts der immensen Verkehrsbelastung jedoch unzureichend.
Im Gegensatz zu Orten, die weniger Durchfahrtsverkehr haben, wo die Verkehrsbelastung erst ab einem viel geringeren Wert zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung führt, zeigt sich hier ein erhebliches Ungleichgewicht. Die Regelungen scheinen nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der Orte gerecht zu werden, die mit gravierenden Problematiken im Zusammenhang mit Verkehr und Lärm konfrontiert sind.
Das Landratsamt steht in der Verantwortung, diese unbequemen Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Anstatt sich auf starre Regelungen und Zahlenspiele zu verlassen, wäre es angebracht, mehr Fingerspitzengefühl zu beweisen. Die Belange der Anwohner müssen ernst genommen werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürger zu gewährleisten.
– NAG