In einem erschütternden Fall des sexuellen Missbrauchs wird ein 35-jähriger Mann aus Pfullendorf am Amtsgericht Sigmaringen vor Gericht gestellt. Ihm wird vorgeworfen, ab Januar 2023 über einen längeren Zeitraum hinweg gegen den Willen einer Minderjährigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Besonders schockierend ist die Tatsache, dass ein Vaterschaftstest ergab, dass er auch der Vater des Kindes des Mädchens ist – ein Fakt, den er zunächst vehement bestritt.
Der Angeklagte, der mit der Mutter des betroffenen Mädchens zusammenlebt, versucht, seinen vermeintlichen Einfluss auf die Situation zu relativieren. Er beschreibt eine Partynacht Ende Januar 2023, die, wie er sagt, „aus dem Ruder gelaufen“ ist. Trotz seiner massiven Drogen- und Alkoholkonsum an diesem Abend, bei dem die junge Frau ebenfalls anwesend war, schildert er seine Erinnerungen als lückenhaft. Zeugen bestätigen jedoch, dass er sich während der Feier betrunken verhielt und bedenkliche Situationen mit der Minderjährigen auftraten. Die Schwester des Angeklagten, die als Zeugin geladen wurde, bestätigte diesen sturztrunkenen Zustand und äußerte ihr Unbehagen über das Verhalten des Mannes.
Vorwürfe und Abwehrstrategien
Trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, bestreitet der 35-Jährige alle Anschuldigungen entschieden und bezeichnet die gesamte Situation als „lächerlich“. Emotionale Ausbrüche markieren seine Aussagen, in denen er sich als Opfer der Umstände sieht. Er spricht von Morddrohungen und den Folgen des Vorfalls, die sein Leben ruinieren würden. Seine abfälligen Bemerkungen über das Mädchen, das er als „intelligent und ausgekocht“ bezeichnet, werfen zusätzlich ein düsteres Licht auf seine Sichtweise der Angelegenheit.
Die Aussage der Tante der Minderjährigen zeigt einen deutlichen Kontrast. Sie ist als Vormund bestellt worden und berichtet von den Schwierigkeiten, mit denen das Mädchen konfrontiert war. Die Tante erzählte von auffälligem Verhalten des Angeklagten bei einer schulischen Abschlussfeier und klärte auf, dass die junge Frau jahrelang unterbewusst den Einfluss des Mannes erlebt haben könnte. Die Verhandlung wird am Mittwoch, den 13. November, um 9 Uhr fortgesetzt, wobei die Mutter des Mädchens und die beiden Söhne der Schwester als Zeugen geladen werden. Dabei steht die Glaubwürdigkeit der Geschädigten wieder im Fokus der juristischen Auseinandersetzungen.