Ein schockierender Fall erschüttert den Kreis Sigmaringen: Ein 35-Jähriger hat die Tochter seiner Lebenspartnerin, die erst 16 Jahre alt ist, geschwängert! Die Richterin sprach ein klares Urteil: 2,5 Jahre Gefängnis für den Angeklagten, dessen Vorstrafenregister mit 21 Einträgen gefüllt ist. „Da gibt es keinen Raum mehr für weitere Bewährungen“, so die Richterin. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen ist ein schweres Verbrechen, das nicht ungestraft bleiben kann.
Familienkonflikte und emotionale Turbulenzen
Die Mutter des Mädchens hat seit dem Vorfall keinen Kontakt mehr zu ihrer Tochter. In der Hauptverhandlung wurde deutlich, dass sie die Partynacht, in der alles geschah, nicht richtig verarbeiten kann. Sie behauptete, es sei nicht Ende Januar, sondern Ende Februar gewesen. Tränen flossen, als sie über ihre eigene Eifersucht sprach und wie sie erst durch die Polizei von den schockierenden Vorwürfen erfuhr. „Ich glaube nicht, dass es mit Absicht zustande gekommen ist“, sagte sie, während die Staatsanwältin auf die verzweifelte Situation der Tochter hinwies.
Die Beweislage ist erdrückend: Chatprotokolle zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen enthüllen seine drohenden und anstößigen Nachrichten. „Jede Sekunde mit dir genieße ich“, schrieb er, während er gleichzeitig drohte, die Familie zu verlassen, wenn sie sich weigere, mit ihm zu schlafen. Trotz der erdrückenden Beweise und der glaubhaften Aussagen des Mädchens hielt der Angeklagte an seinem Schweigerecht fest und wies ein Angebot zur strafmildernden Einlassung zurück.
Der Angeklagte, der kürzlich eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hatte, fiel 2023 jedoch wieder in alte Muster zurück. Seine wechselhafte Entwicklung und die Vielzahl an Vorstrafen, darunter Diebstähle und Körperverletzungen, werfen ein düsteres Licht auf seine Person. Die Richterin stellte fest, dass die Aussagen der Heranwachsenden „vollumfänglich glaubhaft“ seien und der Angeklagte bis Mai 2023 weiterhin ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Die Tragik dieser Geschichte wird durch die emotionale Verfassung der Beteiligten nur verstärkt, während das Gericht die Beweislage als klar und unmissverständlich ansieht.