Ein 25-Jähriger steht im Fokus eines brisanten Gerichtsverfahrens in Sigmaringen! Er musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, nachdem er beschuldigt wurde, einen 30-Jährigen Anfang Februar 2023 vor einer Gaststätte brutal zusammengeschlagen zu haben. Doch die Wende: Es kommt zu keiner Verurteilung!
Der Angeklagte schilderte vor Gericht, dass er an diesem schicksalhaften Abend ausgelassen Fasnet feierte. Als er sich am frühen Morgen auf den Heimweg machte, sei der 30-Jährige plötzlich aggressiv auf ihn losgegangen. „Ich habe ihn dann zu Boden gebracht und dann hat ein Türsteher übernommen“, erklärte er. Doch die Situation eskalierte: Zwei Wochen später erhielt er einen Brief, in dem ihm vorgeworfen wurde, den Mann bösartig angegriffen zu haben.
Zeugenberichte und Widersprüche
Die Aussagen der Zeugen waren verworren. Der 30-Jährige konnte sich nur erinnern, dass er im Lokal von einem anderen Mann eine Backpfeife bekommen hatte und dann von hinten angegriffen wurde. „Ich kenne den Herrn nicht“, sagte er, während er auf den Angeklagten deutete. Der Vorfall hinterließ bei ihm sichtbare Spuren: Schürfungen am Kopf und eine Schädelprellung.
Der Türsteher, der die Auseinandersetzung beobachtet hatte, berichtete von einem lauten Streit zwischen mehreren Männern. „Der ist dann weggelaufen und ich wollte die Situation deeskalieren“, erklärte er. Plötzlich sah er, wie sich der Angeklagte und der 30-Jährige an den Kragen packten, gegen ein Auto fielen und schließlich zu Boden gingen. Doch die entscheidende Wende kam durch einen dritten Zeugen, dessen Aussage die gesamte Situation in ein anderes Licht rückte. Er berichtete, dass er vom 30-Jährigen in den Schwitzkasten genommen wurde und ihm aus Reflex eine Backpfeife gegeben hatte. Die Richterin stellte klar: „Darauf kann man keine Verurteilung stützen.“ Die Videoaufnahmen aus dem Lokal lieferten keine belastbaren Beweise, und das Verfahren wurde eingestellt.