Der Druck auf Marec-Leon Hasenbeck, einen Rettungssanitäter und Geschäftsführer der Firma Medizin und Brandschutz, steigt: Das Landratsamt Sigmaringen hat ihm ein Zwangsgeld auferlegt. Der Vorwurf lautet, er habe es versäumt, alle erforderlichen Dokumente fristgerecht einzureichen. Dies ist nicht das erste Mal, dass die Beziehungen zwischen Hasenbeck und der Behörde angespannt sind.
Der Geschäftsführer, der sich unermüdlich für die Konzession seiner Krankentransporte eingesetzt hat, sieht sich nun erneut mit administrativen Hürden konfrontiert. Zuvor hatte er bereits Schwierigkeiten, die Genehmigungen für seine neu gegründete Helfer-vor-Ort-Gruppe zu erhalten. Seiner Meinung nach blockiert das Landratsamt absichtlich die Zulassung seiner Fahrzeuge, um ihn als privaten Anbieter im Bereich der staatlich anerkannten Hilfsorganisationen auszuschließen.
Vorwürfe und Verteidigung
Das Landratsamt hingegen wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe und verweist darauf, dass die Helfer-vor-Ort-Gruppen gesetzlich nicht befugt sind, mit Blaulicht am Verkehr teilzunehmen. Julian Ziegler, Fachbereichsleiter Bürgerservice, stellte klar: „Nur Fahrzeuge von Polizei und anerkannten Rettungskräften dürfen Sondersignale führen.“ Dieser Aspekt sorgt für zusätzlichen Zündstoff im bereits angespannten Verhältnis.
Anfang September erlebte die Auseinandersetzung eine neue Eskalationsstufe: Hasenbeck erhielt ein Schreiben, das ihm Zwangsgelder in Höhe von jeweils 4400 Euro für nicht vorgelegte Dokumente auferlegte. Diese Zahlen wurden laut Angaben des Landratsamts im Rahmen von zwei Bescheiden abgebucht. Der Pressesprecher Sebastian Korinth bestätigte die Einzüge und erklärte, dass diese Sanktionen aus persönlichen Mängeln bei den Dokumenten resultierten.
Die Gründe für das Zwangsgeld
Die Behörde hatte im Zuge der Abnahme der neuen Betriebsstätte durch das Gesundheitsamt festgestellt, dass noch zusätzliche Dokumente benötigt wurden, die nicht mit dem Umzug der Rettungswache in Verbindung stehen. Trotz der fristgerechten Abgabe von Unterlagen, einschließlich der Dienstpläne seiner Mitarbeiter und der Qualifikationsnachweise, fühlt sich Hasenbeck ungerecht behandelt. Er war der Meinung, dass alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden.
„Das Landratsamt will seine Macht ausspielen,“ äußert sich Hasenbeck frustriert. Er glaubt, dass die Behörde lediglich darauf aus ist, ihn zur Aufgabe seiner Konzession zu bewegen, um ihm endlich Ruhe zu gönnen. Hasenbeck hat sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justitiar der Behörde eingereicht, doch diese wurde zurückgewiesen.
Zusätzlich drängt sich die Sorge auf, dass weitere Zwangsgelder festgesetzt werden könnten, sollten die vermissten Dokumente nicht zeitnah eingereicht werden. Laut der Pressestelle des Landratsamts könnte die Höhe der neuen Zwangsgelder sogar doppelt so hoch ausfallen wie die bisherigen, was die Situation für Hasenbeck noch prekärer machen würde.
Diese Auseinandersetzung zwischen Hasenbeck und dem Landratsamt verdeutlicht die Schwierigkeiten privater Anbieter im Gesundheitswesen, insbesondere wenn sie versuchen, sich auf dem Markt der staatlich anerkannten Hilfsorganisationen zu etablieren. Die laufenden Konflikte werfen die Frage auf, wie transparent und fair die Entscheidungsträger in diesen Bereichen handeln.
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