Sigmaringen

Rettungssanitäter im Streit mit Landratsamt: Zwangsgelder drohen!

Zwangsgeld-Hammer für Rettungssanitäter Marec-Leon Hasenbeck: Wegen fehlender Unterlagen drohen ihm weitere hohe Strafen – der erbitterte Kampf gegen das Landratsamt Sigmaringen spitzt sich zu!

Der Streit zwischen Marec-Leon Hasenbeck, einem Rettungssanitäter und Geschäftsführer der Firma Medizin und Brandschutz, und dem Landratsamt Sigmaringen nimmt immer schärfere Züge an. Die Behörde hat ihm ein Zwangsgeld auferlegt, weil er angeblich nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Dies ist der jüngste Vorfall in einem bereits angespannten Verhältnis, das von Vorwürfen und rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt ist.

Bereits in der Vergangenheit hatte Hasenbeck Mühe, die notwendige Konzession für Krankentransporte zu erhalten. Zu allem Überfluss wurde ihm kürzlich die Zulassung für seine neuen Fahrzeuge in der neu gegründeten Helfer-vor-Ort-Gruppe verwehrt. Hasenbeck beschuldigt das Landratsamt, ihn aktiv von der Teilnahme am Markt der staatlich anerkannten Hilfsorganisationen auszuschließen.

Reaktionen des Landratsamts

Das Landratsamt hingegen weist die Vorwürfe zurück. Laut Julian Ziegler, dem Fachbereichsleiter Bürgerservice und Justiziar, dürfen nur Fahrzeuge von der Polizei und anerkannten Rettungsdiensten Sondersignale führen – die Helfer-vor-Ort-Gruppe gehört nicht dazu. Dies steht im Kontext der gesetzlichen Regelungen, die für solche Gruppen gelten.

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In einem weiteren Schritt wurde Hasenbeck zu Beginn des Septembers mit Zwangsgeldern konfrontiert. Am 5. und 10. September wurde ihm jeweils ein Betrag von 4.400 Euro abgebucht, wie das Landratsamt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ bestätigte. Die Gelder seien aufgrund von nicht eingereichten Dokumenten fällig geworden.

Anforderungen der Behörde

Die Problematik ist vor allem verworren, weil Hasenbeck behauptet, er habe alle erforderlichen Unterlagen für den Umzug seiner Rettungswache an die Neidleinstraße eingereicht. Im August erhielt er sogar eine aktualisierte Genehmigungsurkunde. Warum das Zwangsgeld jedoch verhängt wurde, bleibt unklar. Laut einer Mitteilung der Pressestelle wurde bei der Abnahme durch das Gesundheitsamt festgestellt, dass noch weitere Dokumente fehlen, die jedoch nicht mit dem Umzug in Zusammenhang stehen.

Hasenbeck zeigt sich fassungslos, da er angibt, alle erforderlichen Unterlagen eingereicht zu haben, darunter Dienstpläne, Qualifikationsnachweise seiner Mitarbeiter sowie Vertragsformulare mit den Krankenkassen.

Seine Klage, dass das Landratsamt Machtspiele betreibe und ihn zum Aufgeben seiner Konzession zwingen wolle, hat er nicht locker gelassen. Diese Perspektive unterstreicht er mit einem Zitat: „Das Landratsamt will seine Macht ausspielen.“ Trotz der Herausforderungen bleibt Hasenbeck standhaft und hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Justiziaren eingereicht, die jedoch abgelehnt wurde.

In Anbetracht der Situation steht Hasenbeck unter Druck, da weitere Zwangsgelder möglich sind, sollte er die verlangten Dokumente nicht einreichen. Der Druck könnte sich noch erhöhen, da zukünftige Beträge möglicherweise doppelt so hoch ausfallen wie die bereits verhängten 4.400 Euro.

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