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Kontroversen um Flüchtlingsunterkunft in Meßkirch: Fragen zur Genehmigung

Bauexperte Dominic Warken äußert Bedenken zur Rechtmäßigkeit der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Meßkirch, da er bezweifelt, dass alle notwendigen rechtlichen Aspekte im Genehmigungsprozess berücksichtigt wurden, während die Bauarbeiten bereits im September fortschreiten.

In Meßkirch geht der Bau einer Flüchtlingsunterkunft voran, trotz bestehender Bedenken. Auf dem Gelände sind bereits die ersten Container errichtet worden, was das endgültige Vorankommen des Projekts signalisiert. Zu den Zweifeln, die bei Anwohnern bezüglich der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bestehen, äußert sich Dominic Warken, der Leiter des Baurechtsamtes in Markdorf und selbst Anwohner. Er hat in einem Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen auf seine seit April laufende Petition hingewiesen, auf die er bisher noch keine Rückmeldung erhalten hat.

In seiner Petition fragt Warken beim Landratsamt nach, ob genügend Maßnahmen getroffen wurden, um gesunde Wohnverhältnisse zu garantieren und den Geboten der Rücksichtnahme Rechnung zu tragen. Seine Bedenken beziehen sich dabei auf die Nähe der Flüchtlingsunterkunft zu einem Industriebetrieb, der LAZ Maschinen- und Apparatebau. Dieses Unternehmen produziert nur wenige Meter von der geplanten Unterkunft entfernt und könnte somit durch Lärm eine erhebliche Störung hervorrufen.

Bedenken bezüglich Lärmbelastung

Warken bringt seine Zweifel zur Standortwahl zum Ausdruck: „Die Standortauswahl ist kritisch und rechtlich bedenklich“. Das Landratsamt hingegen hat diese Einwände zurückgewiesen. Laut Pressesprecher Sebastian Korinth hat der Gesetzgeber im Zuge der Flüchtlingskrise besondere Regelungen eingeführt, die es gestatten, Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbe- und zeitlich befristet in Industriegebieten zu errichten. Außerdem sei es nicht nötig gewesen, Schallmessungen vorzunehmen, da keine Lärmbeschwerden von Anwohnern vorliegen.

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Warken hat eine andere Sichtweise. Nach seiner Auffassung wären selbst ohne Beschwerden die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht ausreichend erfüllt. Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen, dass der Geräuschpegel tagsüber 35 dB(A) und nachts 25 dB(A) nicht überschreiten darf. Er bezweifelt, dass die Container diese Anforderungen erfüllen, was die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen in den Unterkünften aufwirft.

Obwohl Warken an der rechtlichen Zulässigkeit der Flüchtlingsunterkunft in Meßkirch zweifelt und eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht hat, ist ihm bewusst, dass seine Petition wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, den Bau des Containerdorfs zu stoppen. Er hat selbst bereits eine Erweiterung einer Flüchtlingsunterkunft in Bermatingen genehmigt und hegt keine Vorurteile gegen die Ansiedlung solcher Einrichtungen in der Region. Für ihn steht der fachliche Gesichtspunkt im Vordergrund, weshalb er darauf besteht, Informationen über den Genehmigungsprozess zu erhalten.

Während Warken auf eine Antwort wartet, schreiten die Bauarbeiten voran, und die ersten Flüchtlinge sollen noch im September in die Unterkunft einziehen. Die Situation spiegelt eine breitere Diskussion über die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen wider, die mit der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften einhergehen, und lässt Fragen zur Balance zwischen Dringlichkeit und Rechtskonformität offen.

– NAG

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