Die Situation um die ehrenamtliche Helfer-vor-Ort-Gruppe in Sigmaringen hat in den letzten Monaten für viel Aufsehen gesorgt. Marec-Leon Hasenbeck, der Geschäftsführer der Firma Medizin und Brandschutz, sieht sich in einem Streit mit dem Landratsamt, das die Zulassung seiner Fahrzeuge blockiert.
Zulassung steht auf der Kippe
Die Helfer-vor-Ort-Gruppe wurde im Juni gegründet und hat sich das Ziel gesetzt, medizinische Hilfe auch in Notsituationen schnell zur Verfügung zu stellen. Allerdings wird die Gruppe nicht von den zuständigen Behörden anerkannt, da die Fahrzeuge für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind. Dies hat zur Folge, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter, trotz ihrer Ausbildung, nicht aktiv werden können. „Die Zulassung wird vom Landratsamt blockiert“, klagt Hasenbeck und befürchtet, dass die Menschen in der Region dadurch akut in Gefahr gebracht werden.
Der Kampf um Anerkennung
Nach einer anfänglichen Ablehnung seiner Konzession für Krankentransporte gelang es Hasenbeck, diese zu erlangen, was ihm ermöglicht, zwischen sechs und zehn Einsätze täglich durchzuführen. Dennoch wollte er mehr als nur mit einem Krankenwagen arbeiten und kündigte an, eine freiwillige Struktur aufzubauen. Seine Vision einer Helfer-vor-Ort-Gruppe scheiterte jedoch an den Vorschriften des Landratsamts und der rechtlichen Lage, die private Anbieter im Rettungswesen stark einschränken.
Rechtliche Grauzonen
Laut Julian Ziegler, Fachbereichsleiter des Landratsamts, dürfen Helfer-vor-Ort-Gruppen nicht mit Blaulicht-Fahrzeugen am Verkehr teilnehmen. Dies lässt private Anbieter im Akutdienst nahezu ohne Möglichkeiten dar. Die gesetzlichen Bestimmungen in Baden-Württemberg lassen private Anbieter nur in Ausnahmefällen zu, was die Integration von Hasenbecks Gruppe in das bestehende Rettungssystem erheblich erschwert.
Auswirkungen auf die Gemeinschaft
Die Situation hat nicht nur Auswirkungen auf die Helfer-vor-Ort-Gruppe, sondern auch auf die Bevölkerung von Sigmaringen. Hasenbeck ist überzeugt, dass die bestehenden Rettungsmittel nicht ausreichen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. „Ich möchte nicht mit ansehen, wie Menschen schwere Schäden davon tragen“, äußerte er seine tiefen Bedenken bezüglich der aktuellen Notfallversorgung.
Zukunft und Perspektiven
Nach mehreren gescheiterten Versuchen, die Zulassung zu erhalten, will Hasenbeck jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Veränderung herbeizuführen. Er hat bereits das Regierungspräsidium Tübingen kontaktiert und plant, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten. „Ich werde kämpfen, bis wir die Unterstützung erhalten, die wir brauchen“, lautet sein eindringlicher Aufruf.
Ein abschließender Blick
Die Auseinandersetzung zwischen Hasenbeck und dem Landratsamt spiegelt ein größeres Problem im deutschen Rettungswesen wider: die rechtlichen Hürden, mit denen private Anbieter konfrontiert sind. Während staatliche Hilfsorganisationen oft über den gesetzlichen Rückhalt verfügen, bleibt die Öffnung für innovative private Initiativen eine Herausforderung. Ob Hasenbeck mit seiner Hartnäckigkeit etwas bewirken kann, bleibt abzuwarten.
– NAG