Das Jahr 2024 verlief besonders ereignisreich für Sulz, Vöhringen und die umliegenden Gemeinden. Zu den Höhepunkten gehört die erste Testfahrt auf dem neuen Pumptrack, die große Begeisterung bei den Kindern hervorbrachte. Der Pumptrack bietet eine spannende Strecke mit Wellen, Steilwandkurven und „Tables“ für kleine Sprünge. Zudem wurden wichtige Entscheidungen zur Windkraft getroffen, während die neue Rockkneipe „Joker“ ihre Türen öffnete. Die Region erlebte Abschiede, Neuanfänge und bemerkenswerte Erfolge.
In Bezug auf die Windkraft hat das Verwaltungsgericht Freiburg einen vorläufigen Bürgerentscheid der Stadt Sulz am Neckar untersagt. Das angemeldete Bürgerbegehren, das von Anwohnern initiiert wurde, wurde jedoch als rechtmäßig erklärt. Dieser Eilentscheid, der das Aktenzeichen 10 K 4949/24 trägt, ist noch nicht rechtskräftig. Das Bürgerbegehren stellt die Frage, ob die Verpachtung kommunaler Waldflächen an Windkraftbetreiber unterbleiben soll. Ein geplanter Bürgerentscheid des Gemeinderats, der für den 8. Dezember 2024 mit einer umgekehrten Fragestellung angesetzt war, durfte vorläufig nicht durchgeführt werden.
Entscheidung des Gemeichts und deren Folgen
Die Stadt hatte zuvor am 3. Juni 2024 entschieden, Flächen für maximal neun Windkraftanlagen zu verpachten. In Reaktion darauf initiierte eine Bürgergruppe ein Begehren, um die Auswirkungen auf Waldgebiete und Naherholungsgebiete zu thematisieren. Ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Stadt erstellt wurde, bewertete das Bürgerbegehren als unzulässig, weshalb der Gemeinderat am 30. September 2024 das Anliegen ablehnte. Das Gericht entschied jedoch, dass das Bürgerbegehren mit hoher Wahrscheinlichkeit zulässig ist und der Antrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Zudem stellte das Gericht klar, dass ein Bürgerentscheid auf Grundlage eines Ratsbegehrens keine gleichwertige Alternative zum Bürgerbegehren darstellt. Die Stadt Sulz hat nun innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.
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