Rhein-Neckar. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat in diesem Jahr erhebliche Einschränkungen für Pilzesammlerinnen und -sammler im Rhein-Neckar-Kreis zur Folge. Ein striktes Wegegebot wurde für die Bereiche der Infizierten Zone (auch als Sperrzone II bezeichnet) verhängt. Diese Maßnahmen sind notwendig, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der Seuche zu minimieren und die Gesundheit von Wildschweinen zu schützen.
Das Landratsamt hat bekannt gegeben, dass Pilzesammler darauf achten müssen, sich ausschließlich auf befestigten Waldwegen sowie gekennzeichneten Wander-, Rad- oder Reitwegen aufzuhalten. Wer diese Regeln missachtet und zum Beispiel Pilze oder Esskastanien abseits der erlaubten Wege sammeln möchte, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Ähnliche Aktivitäten betroffen
Die Vorschriften betreffen nicht nur die Pilzernte. Auch Aktivitäten wie Schnitzeljagden und Geocaching sind in der Sperrzone untersagt. Mountainbike-Trails sind ebenfalls von den Einschränkungen betroffen. Zudem müssen Hunde immer an der Leine geführt werden, um Störungen des Wildes zu vermeiden.
Doreen Kuss, die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, erklärte, dass diese Maßnahmen darauf abzielen, die Störung von Schwarzwild so gering wie möglich zu halten und damit die dynamische Entwicklung des Seuchengeschehens einzudämmen. Pilzesammler sind daher gut beraten, sich vor einem Ausflug zu informieren, ob sich ihr Ziel in einer ASP-Sperrzone befindet.
Information und Achtsamkeit
Besondere Achtsamkeit ist von Nöten, da an den Eingängen zu den Wäldern Schilder auf die Sperrzonen hinweisen. Zurzeit sind die Städte und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen von den Maßnahmen betroffen.
Zusätzlich appelliert das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises an alle Naturbesucher, keine Lebensmittel in der Natur zurückzulassen, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu vermeiden. Speisereste sollten so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Dies betrifft auch Rast- oder Wanderparkplätze, wo die Entsorgung von Essensresten besondere Beachtung finden soll.
Die aktuellen Maßnahmen verdeutlichen, dass die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest nicht nur eine Herausforderung für die Landwirte darstellt, sondern auch für die Freizeitgestaltungen der Bewohner des Rhein-Neckar-Kreises. Jeder Beitrag zur Minimierung des Risikos ist entscheidend im Kampf gegen diese Tierseuche.
Weitere Informationen zu dieser Thematik werden hier bereitgestellt.