Rhein-Neckar-Kreis

Pilze sammeln verboten: Sperrzone II wegen Afrikanischer Schweinepest!

Wegen der Afrikanischen Schweinepest dürfen Pilzesammler im Rhein-Neckar-Kreis nur auf festgelegten Wegen sammeln – Verstöße gegen das strikte Wegegebot drohen mit hohen Bußgeldern und gefährden den gesamten Hobbybereich!

Die diesjährige Pilzsaison gestaltet sich für Sammlerinnen und Sammler schwieriger als gewohnt: Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind viele Gebiete für das Pilzesammeln gesperrt. Besonders betroffen ist die sogenannte Sperrzone II, in der ein striktes Wegegebot herrscht. Dies bedeutet, dass das Verlassen der befestigten Wege untersagt ist.

Wer in den betroffenen Zonen abseits von gekennzeichneten Wander-, Rad- oder Reitwegen sammelt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das gilt nicht nur für Pilze, sondern auch für Esskastanien. Darüber hinaus sind Aktivitäten wie Geocaching oder Schnitzeljagden in diesen Bereichen nicht erlaubt. Besondere Vorsicht ist auch für Hundebesitzer geboten, denn die Tiere müssen an der Leine geführt werden, um Störungen des Schwarzwilds zu vermeiden. Diese Regelungen wurden eingeführt, um die Ausbreitung der Seuche zu bekämpfen, wie Doreen Kuss, die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, betont.

Wichtige Informationen zur Sperrzone II

Die Sperrzone II erstreckt sich über mehrere Städte und Gemeinden im Landkreis, darunter Laudenbach, Hemsbach, Weinheim und Heddesheim. An den Waldeingängen stehen informative Schilder, die auf die jeweiligen Regelungen hinweisen. Pilzesammler sollten sich vor ihrem Ausflug sorgfältig informieren und prüfen, ob ihr Ziel in einer Sperrzone liegt. Eine Übersichtskarte ist verfügbar, um das Sammelgebiet besser einschätzen zu können.

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Zusätzlich zu den Regelungen für das Sammeln von Pilzen wird auch darauf hingewiesen, dass in der Natur keine Speiseabfälle zurückgelassen werden dürfen. Das Veterinäramt und der Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises raten dazu, Lebensmittelreste sicher zu entsorgen, um verhindern, dass Wildschweine angelockt werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die weitere Verbreitung der ASP einzudämmen.

Für alle, die weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und deren Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung im Wald suchen, sind FAQs sowie die aktuellen Allgemeinverfügungen auf den offiziellen Seiten des Rhein-Neckar-Kreises zugänglich. Solche Informationen sind besonders wichtig, um das Bewusstsein für diese ernsthafte Tierseuche zu schärfen und um sicherzustellen, dass die Regelungen zur Bekämpfung der ASP beachtet werden.

Für weitere Details und aktuelle Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.rhein-neckar-kreis.de.

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