Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt ein zentrales Thema im Rhein-Neckar-Kreis, auch nachdem vor etwa zehn Wochen das erste infizierte Wildschwein gesichtet wurde. Die Behörden warnen weiterhin vor der Gefahr eines Ausbruchs und haben strenge Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche erlassen. Das Landratsamt appelliert eindringlich an die Bevölkerung, die festgelegten Regelungen zu befolgen, um die Situation unter Kontrolle zu halten.
Insbesondere Hundebesitzer werden aufgefordert, in der Sperrzone II, wo bereits infizierte Wildschweine entdeckt wurden, ihre Vierbeiner an die Leine zu nehmen. Freilaufende Hunde könnten durch ihre Anwesenheit dazu führen, dass Wildschweine in neue Gebiete flüchten, was die Verbreitung der Krankheit weiter begünstigen könnte. Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramtes, betont die Wichtigkeit dieses Schrittes, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Regelungen in der Sperrzone
In der betroffenen Sperrzone II gelten einige Einschränkungen für die Erholungssuchenden. Aktiv sein dürfen Besucher nur auf befestigten Wegen oder ausdrücklich gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen. Pilz- und Esskastaniensammler müssen also auch diese Regelung beachten, während sie in Wäldern unterwegs sind, in denen die ASP-Maßnahmen aktiv sind. In Gebieten ohne solche Vorschriften steht dem Hobby derjenigen, die in der Natur sammeln möchten, jedoch nichts im Wege.
Doreen Kuss, die für Ordnung und Gesundheit zuständige Dezernentin, hebt hervor, dass durch verschiedene Maßnahmen wie den Zaunbau und die gezielte Fallwildsuche bereits einige Fortschritte gemacht wurden. Jedoch ist es entscheidend, dass das Schwarzwild in diesen Gebieten bleibt und nicht durch Waldbesucher verunsichert wird. Dies ist nicht nur für die Tierwelt, sondern auch für die Sicherheit der Menschen von großer Bedeutung.
Die Durchsetzung der Vorschriften ist ernst zu nehmen, denn Verstöße gegen diese allgemeinen Verfügungen können mit Geldbußen bestraft werden. Wer Verstöße beobachtet, hat die Möglichkeit, dies den zuständigen Behörden zu melden.
Die Sperrzone II, in der aktuell Städte wie Laudenbach, Hemsbach und Weinheim liegen, ist besonders sensibilisiert. In der näheren Umgebung finden sich auch die Gemeinden Heddesheim und Dossenheim. Die Sperrzone I, die als Pufferzone fungiert, umfasst unter anderem Leimen, Schwetzingen und Eppelheim.
Zudem gilt für die übrigen Städte im Rhein-Neckar-Kreis eine Sicherheitszone, in der die Jagd auf Wildschweine weiter verstärkt wird, um die Population unter Kontrolle zu halten. Besonders betroffen ist das Stadtgebiet Mannheim, das vollständig der Sperrzone II zugeordnet ist.
Aktuelle Informationen und eine komplette Übersicht über die Regelungen sowie weitere Details können auf der Webseite des Landratsamtes nachgelesen werden. Dies bleibt eine wichtige Ressource für alle Bewohner und Besucher des Rhein-Neckar-Kreises, um über die Entwicklungen rund um die Afrikanische Schweinepest auf dem Laufenden zu bleiben.
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