Heidelberg. Die Brennholzsaison für 2024/25 hat offiziell begonnen, und Holzinteressierte können sich jetzt aktiv um ihren Eigenbedarf kümmern. Wer das Holz selbst im Wald aufarbeiten möchte, muss jedoch einen gültigen Motorsägenschein besitzen und kann sich ab sofort bei seinem zuständigen Revierförster nach der benötigten Menge erkundigen, so das Kreisforstamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.< /p>
Es gibt zwei Haupttypen von Holz, die günstige Eigenverwertung ermöglichen: „Brennholz lang“ und „Schlagraum“. Das Brennholz wird dabei in Form von unterschiedlichen langen Stämmen angeboten, die bereits gefällt und zum Waldweg gezogen wurden. Diese Holzstücke müssen anschließend von den Käufern weiter bearbeitet und abtransportiert werden. Die Preise variieren je nach Holzart: für Buche, Ahorn, Hainbuche und Esche sind es 80 Euro pro Festmeter, bei Eiche und Hartlaubholz 70 Euro, Weichlaubholz kostet 50 Euro und Nadelholz 55 Euro pro Festmeter (Preise verstehen sich brutto inkl. MwSt.).
Schlagraum und Sicherheitsvorkehrungen
Eine weitere Option stellt der „Schlagraum“ dar. Dabei handelt es sich um Kronenteile und dickere Äste, die nach der Bearbeitung des Stammholzes im Wald verblieben sind. Käufer haben die Möglichkeit, diese Holzstücke in der Fläche selbstständig zu bearbeiten. Es ist allerdings zu beachten, dass im nordwestlichen Bereich des Rhein-Neckar-Kreises aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest momentan kein Schlagraum angeboten werden kann.
Um sicherzustellen, dass alle Holzinteressierten die nötigen Vorkehrungen treffen, ist es verpflichtend, beim Bezug des Holzes einen gültigen Motorsägenschein vorzulegen. Zudem ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, dass die Arbeiten im Wald grundsätzlich in Begleitung einer weiteren Person erfolgen. Eine komplette Schutzausrüstung, die Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Helm umfasst, ist für die eigene Sicherheit unabdingbar.
Interessierte sollten sich daher frühzeitig um die Reservierung der gewünschten Holzmenge kümmern und können dafür die zuständigen Revierförsterinnen und Revierförster vor Ort kontaktieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle im Rahmen des Holzbezugs notwendigen Richtlinien eingehalten werden und eine sichere Bearbeitung im Wald möglich ist.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten steht die Webseite des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung, wo die entsprechenden Details und Ansprechpartner zu finden sind. Die rechtzeitige Reservierung des Brennholzes ist sinnvoll, um die eigene Heizsaison optimal zu planen.
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