Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es nach dem ersten Nachweis von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen weiterhin umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche. Auch wenn mittlerweile zehn Wochen vergangen sind, zeigt sich das Landratsamt besorgt und ruft die Bevölkerung zur Mithilfe auf. Besonders wichtig ist die Einhaltung verschiedener Vorschriften, um weiteren Ausbrüchen vorzubeugen.
Dr. Dominika Hagel, die Leiterin des Veterinäramts, betont die Bedeutung der Leinenpflicht für Hunde in der sogenannten Sperrzone II. Hier können freilaufende Hunde stressige Situationen für Wildschweine hervorrufen, die dadurch möglicherweise in unberührte Gebiete getrieben werden. Solche Bewegungen könnten den Krankheitsübertragungsprozess beschleunigen und die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen in Frage stellen.
Bestimmungen für Freizeitsuchende
Obwohl die Wälder zugänglich bleiben, müssen Spaziergänger, Radfahrer und Reiter in der Sperrzone II besondere Vorsicht walten lassen: Sie dürfen sich nur auf befestigten Wegen bewegen. Dieses sogenannte Wegegebot gilt auch für Pilzsammler, die aufgrund der Jahreszeit unterwegs sind. Die klaren Regelungen sind notwendig, um ein Übergreifen der ASP zu vermeiden und die weitere Ausbreitung in bisher unbetroffene Gebiete zu verhindern.
Doreen Kuss, Dezernentin des Landratsamtes, hebt hervor, dass der Einsatz zahlreicher Maßnahmen, darunter der Bau von Zäunen und die Fallwildsuche, gut vorankommt. Um die ASP in den Griff zu bekommen, ist es entscheidend, dass das Schwarzwild nicht aufscheucht wird. Die Bevölkerung wird daher dazu aufgerufen, sich verantwortungsbewusst in den betroffenen Gebieten zu verhalten. Ein respektvolles Miteinander wird in dieser herausfordernden Zeit als besonders wichtig erachtet.
Außerdem warnt das Landratsamt, dass Verstöße gegen die festgelegten Regelungen mit Geldbußen geahndet werden können. Die Bürger sind aufgerufen, eventuelle Verstöße über die angegebene Kontaktadresse zu melden.
Aktuelle Lage in den Sperrzonen
Zur besseren Einordnung der Lage sind folgende Städte und Gemeinden in der Sperrzone II zusammengefasst: Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, und weitere. Die näherliegende Sperrzone I umfasst unter anderem Brühl, Schwetzingen und Eppelheim. Eine Sicherheitszone umschließt alle übrigen Städte im Rhein-Neckar-Kreis und dokumentiert Maßnahmen der verstärkten Bejagung.
Das Thema darf nicht ignoriert werden, da auch die Stadt Mannheim vollständig in die Sperrzone II fällt, während Heidelberg zu Sperrzone I gehört. Die gesamte Situation erfordert ständige Wachsamkeit und spezialisierte Vorgehensweise, um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu kontrollieren und den gesundheitlichen Risiken für die Tierpopulation wirksam zu begegnen.
Für detailliertere Informationen über die ASP-Maßnahmen im Rhein-Neckar-Kreis wird auf die Webseite www.rhein-neckar-kreis.de verwiesen.
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